In Kürze (Anfang Juni) wird bei mir eine Anlage mit 25,6kwp installiert. Ich gehe wg. Ost/West von einer Erzeugung von ca. 21.000 kwh im ersten Jahr aus, Eigenverbrauch 3.000 kwh hier vereinfacht mal als Annahme -> vorauss. Einspeisung 18.000 kwh.
Ich habe jetzt in einem Mustervergütungsrechner gesehen, dass die Vergütung an den Netzbetreiber anteilig "bis 10kwp" höher und "über 10kwp" mit dem geringeren Vergütungssatz (10-40kwp) berechnet wird. Ist das so korrekt???
In meinem Fall also bei IBN im Juni:
Anteil Anlagenteil bis 10kwp: 39,06% (10/25,6) x 18.000kwh x 10,79 Cent (Vergütungssatz bis 10kwp) = 758,62 EUR
Anteil Anlagenteil über 10kwp: 60,94% (15,6/25,6) x 18.000kwh x 10,50 Cent (Vergütungssatz 10kwp bis 40kwp) = 1.151,77 EUR
Somit würde eine Vergütung in Höhe von 1.910,39 EUR für ein volles Jahr fällig.
Dass die Anlage erst im Juni startet und dann anteilig im ersten Jahr weniger kwh erzeugt werden, ist mir klar. Mir geht es nur um die Frage, ob tatsächlich beide Vergütungssätze zur Berechnung herangezogen werden oder nicht. Bislang bin ich nämlich davon ausgegangen, dass ich nur 10,50 Cent pro eingespeister kwh bekomme, da meine Anlage größer 10kwp groß ist (wäre mit obigen Zahlen 1.890 EUR für ein volles Jahr). Der Unterschied von ca. 20 EUR mag nicht viel erscheinen, aber über 20 Jahre will man ja keine 400 EUR verschenken, wenn es denn so richtig ist
Ist es übrigens immer noch so, dass Anfangsjahr (also nun ab Juni bis Ende des Jahres) + 20 Jahre vergütet wird oder ab Juni 2019 bis Ende Mai 2039?
Bitte um Aufklärung!