Vergütungsrechnung an Netzbetreiber

  • In Kürze (Anfang Juni) wird bei mir eine Anlage mit 25,6kwp installiert. Ich gehe wg. Ost/West von einer Erzeugung von ca. 21.000 kwh im ersten Jahr aus, Eigenverbrauch 3.000 kwh hier vereinfacht mal als Annahme -> vorauss. Einspeisung 18.000 kwh.


    Ich habe jetzt in einem Mustervergütungsrechner gesehen, dass die Vergütung an den Netzbetreiber anteilig "bis 10kwp" höher und "über 10kwp" mit dem geringeren Vergütungssatz (10-40kwp) berechnet wird. Ist das so korrekt???


    In meinem Fall also bei IBN im Juni:

    Anteil Anlagenteil bis 10kwp: 39,06% (10/25,6) x 18.000kwh x 10,79 Cent (Vergütungssatz bis 10kwp) = 758,62 EUR

    Anteil Anlagenteil über 10kwp: 60,94% (15,6/25,6) x 18.000kwh x 10,50 Cent (Vergütungssatz 10kwp bis 40kwp) = 1.151,77 EUR

    Somit würde eine Vergütung in Höhe von 1.910,39 EUR für ein volles Jahr fällig.


    Dass die Anlage erst im Juni startet und dann anteilig im ersten Jahr weniger kwh erzeugt werden, ist mir klar. Mir geht es nur um die Frage, ob tatsächlich beide Vergütungssätze zur Berechnung herangezogen werden oder nicht. Bislang bin ich nämlich davon ausgegangen, dass ich nur 10,50 Cent pro eingespeister kwh bekomme, da meine Anlage größer 10kwp groß ist (wäre mit obigen Zahlen 1.890 EUR für ein volles Jahr). Der Unterschied von ca. 20 EUR mag nicht viel erscheinen, aber über 20 Jahre will man ja keine 400 EUR verschenken, wenn es denn so richtig ist ;)


    Ist es übrigens immer noch so, dass Anfangsjahr (also nun ab Juni bis Ende des Jahres) + 20 Jahre vergütet wird oder ab Juni 2019 bis Ende Mai 2039?


    Bitte um Aufklärung!

  • Die jeweils bessere Variante stimmt. (Habe die Zahlen nicht nachgerechnet.)

  • Ja, für die ersten 10 kW ist der höhere Satz anzusetzen usw. immer bis zur nächsten Leisungsschwelle mit dann jeweils niedrigerer Vergütung.

  • Hallo pflanze,


    habe hier bei Deiner Antwort in Deiner Signatur unter JA/NEIN bspw. "Abrechnung VNB überlassen" gesehen und dass Du eher zu einer jährlichen Zahlung anstelle von monatlich erhaltenen Abschlägen rätst.


    Könntest Du mir bitte dazu mal den Hintergrund näher beschreiben, wieso Du das so siehst?

  • Übersichtlicher, etwas weniger Getippe in der Buchführung und weniger aufzubewahrende, übersichtlichere Kontoauszüge (da ich auch andere Sachen auf jahrlich umgestellt habe.

    Das verteilt sich dann gut aufs Jahr.

    Die Buchführung beim VNB wird etwas schlanker, das spart Kosten was allen zugute kommt. Ich weiß allein bewege ich nichts.)

  • Hallo pflanze,


    habe hier bei Deiner Antwort in Deiner Signatur unter JA/NEIN bspw. "Abrechnung VNB überlassen" gesehen und dass Du eher zu einer jährlichen Zahlung anstelle von monatlich erhaltenen Abschlägen rätst.


    Könntest Du mir bitte dazu mal den Hintergrund näher beschreiben, wieso Du das so siehst?

    ich bin zwar nicht pflanze, aber ich halte diese Aussage für ... Quatsch.

    die Sache mit den Abschlägen ist im EEG eindeutig geregelt, und der Gesetzestext gibt da auch keine ALternative her:

    § 26 Abschläge und Fälligkeit

    (1) Auf die zu erwartenden Zahlungen nach § 19 Absatz 1 sind monatlich jeweils zum 15. Kalendertag für den Vormonat Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.
    (2) Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 wird fällig, sobald und soweit der Anlagenbetreiber seine Pflichten zur Übermittlung von Daten nach § 71 erfüllt hat. Satz 1 ist für den Anspruch auf monatliche Abschläge nach Absatz 1 erst ab März des auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Jahres anzuwenden.

  • Der VNB darf mtl. nicht verweigern. Er und ich sind uns in jährlicher Vergütung einig und ich habe Vertrauen in seine Bonität.


    Angemessener Umfang ist ein dehnbarer Begriff.

  • Kommt denn automatisch eine Abrechnung durch den VNB nach Jahresende, wenn ich die Zählerstände gemeldet habe? Oder muss ich bei monatlichen Abschlägen am Jahresende zwingend die Zählerstände melden und gleichzeitig eine Rechnung an den VNB schreiben, auf der die Abschläge verrechnet werden?

  • wenn man sich einig ist, kann man allerhand miteinander ausmachen.

    wobei ich jetzt den Sinn nicht recht verstehe daß jemand das Geld nicht monatlich haben möchte - es ist ja kein Aufwand damit verbunden eine Zahlung entgegenzunehmen