Halblegal wäre der Volleinspeiser mit Erzeugungszähler, wo dann die Guerilla dahinter im Verbrauch hängt.
Bestehende PV Anlage mit BALKONKRAFTWERK erweitern
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Halblegal wäre der Volleinspeiser mit Erzeugungszähler, wo dann die Guerilla dahinter im Verbrauch hängt.
Was willst du damit genau beschreiben? Ich verstehe nichts. Wie soll ich mir das "dahinter" vorstellen. Volleinspeiser und Eigenverbrauchsanlage sind am Netz wohl eher parallel und nicht seriell angeschlossen.
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Ein alter Volleinspeiser hat doch meist einen Erzeugungszähler.
Der zählt also sauber den Ertrag und man kann das mit dem VNB abrechnen.
Die Guerilla sitzt im Verbrauch läuft über den Bezugszähler und eben nicht über den Erzeugungszähler.
Anders wäre das bei einer EEG Überschussanlage mit Zweirichtungszähler.
Wenn man da dann noch irgendwo im Verbrauchszweig eine Guerilla installiert, dann wird es dünn mit der Legalität, denn "Überschuss" der Guerilla geht auch über den Zweirichtungszähler und wird dann mit vergütet.
Eigentlich doch ganz einfach und logisch, oder?
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???? Ein Volleinspeiser braucht doch nur einen Einspeisezähler, da alles eingespeist wird. Erzeugung=Einspeisung.
Der Bezugszähler ist parallel am Netz angeschlossen.
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Es geht doch um die Kombination "bestehende Anlage mit Balkon Guerilla" ergänzen.
Das geht wie beschrieben zumindest halbwegs legal nur, wenn die bestehnde Anlage ein Volleinspeiser mit Erzeugungszähler=Einspeisezähler ist.
Mit EEG Überschuss über Zweirichtungszähler und dann Guerilla im Verbrauch dahinter, die auch über den Zweirichungszähler einspeist, "ergaunert" man sich EEG Vergütung für die Guerilla.
Bin ich auf dem Holzweg, oder hast Du gerade ein Brett vor dem Kopp?
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Der Bezugszähler hat dcoh mit der volleinspeisenden Bestands-PV sowenig zu tun, wie der Bezugszähler seines Nachbarn. Wenn er also an einem Verbrauchsstromkreis eine Steckdosen-Anlage illegal anschließt, ist das genauso als hätte er die Einspeiseanlage gar nicht.
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Ja, das ist mir klar.
Vielleicht habe ich aber in dem ersten Beitrag nicht sofort den Volleinspeiser klar gesehen.
Ist wohl einer ... bei 13 Jahren und 54 Cent.
Ja, dann kann man das einfach machen.
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Machen kann man viel. Der Betrieb ohne Anmeldung und Registrierung ist und bleibt allerdings illegal.
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Hallo zusammen,
was ist, wenn man den umgekehrten Fall hat:
Man hat eine Balkonkraftwerk auf dem Gartenhaus und schafft sich jetzt eine größere Photovoltaikanlage an? Kann man das Balkonkraftwerk mit der größeren Photovoltaikanlage kombiniert anmelden?
Gibt es dafür Regelungen oder Empfehlungen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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das ergibt sich schon aus der Anmeldung der steckerfertigen Erzeugungsanlage, die den Betrieb weiterer Anlagen ausschließt. Daher bleibt nur Abmeldung und Abbau der Gartenhaus-Anlage.