Hallo zusammen,
wir sind aktuell in der Planungsphase für eine PV Anlage mit ca. 20kWp Ost/West. Es stellt sich die Frage, ob wir gleich 20kWp in Betrieb nehmen oder lieber doch 2x 10kWp mit 12 Monaten Wartezeit dazwischen.
Ich habe schon sehr viel hier im Forum gelesen, bin aber bei meiner Frage noch nicht fündig geworden...
Die Einspeisevergütung ist ja auf 20 Jahre festgelegt.
Aber was ist mit der EEG Umlage auf Eigenverbrauch?
Wenn wir jetzt bauen und die EEG Umlage auf Eigenverbrauch entweder wegfällt oder vielleicht sogar steigt - betrifft uns das dann oder greift da eine Art "Bestandsschutz"?
Wenn wir die Kleinunternehmerregelung wählen, kommt dann auf die zu zahlende EEG Umlage auf Eigenverbrauch noch die MWSt. drauf?
Freue mich, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könnt
Gruß,
Karl