Hallo zusammen,
ich habe eine existierende 9,9kWP Ost/West Anlage (Inbetriebnahme zum 19.09.2018) mit einem Froinus Symo 8.2-3-M
Jetzt überlege ich
a.) die existierende <10kWp Anlage vor dem 19.09.2019 um x,xx kWp zu erweitern.
Hier würde, laut meinem Netzbetreiber TEN, zusätzlich zum vorhandenen Zweirichtungsähler ein Gesamterzeugungszähler notwendig um den selbstverbrauchten PV Strom der Anlage für die Berechnung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zu berechnen.
b.) zusätzlich zur existierende <10kWp Anlage nach dem 19.09.2019 eine weitere >10kWp Anlage zu erreichten
Hier würde, laut meinem Netzbetreiber TEN, zusätzlich zum vorhandenen Zweirichtungsähler ein Gesamterzeugungszähler notwendig um den selbstverbrauchten PV Strom der neuen >10kWp Anlage für die Berechnung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zu berechnen.
c.) zusätzlich zur existierende <10kWp Anlage nach dem 19.09.2019 eine weitere <10kWp Anlage zu erreichten
Hier würde, laut meinem Netzbetreiber TEN, alles wie bisher über den existierenden Zweirichtungszaehler gemessen und die Gesamtvergütung anteilig nach Anlagengrösse in kWp berechnet. Also sagen wir die alte Anlage mit 10kWp wird aktuell mit 10 cent vergütet und die neue Anlage mit auch 10kWp würde dann mit 8 cent vergütet, so würde die TEN mir alle eingespeisten kWh mit 9 cent vergüten.
Weiterhin würde die neue Anlage immer mit dem Fronius Energy Package und der Enwitec Box für TT-Netze gebaut werden.
Mein Hausanschluss ist mit 3 x 63A NH abgesichert. Der Zähler Vorsicherung ist 3 x 50A.
Mir stelllen sich jetzt folgende Fragen zur Variante a,b, oder c:
1.) Wieviel kWp kann ich auf jeden Fall noch zubauen, ohne das ich eine Wandlermessung von der TEN aufs Auge gedrückt bekomme. Die TEN meinte 50A sind hier die Grenze. Der Thread Wandlermessung vermeiden spricht aber von 44A in Bezug auf die "neue" VDE-AR-N 4101:2015-09 und E DIN VDE 0603-2-2, die ja Erzeugungsanlagen als Dauerbetrieb einstuft und und somit die Grenze bei 44A legt. Unklar ist mir hierbei generell wie ich von den 50A oder 44A auf die gesamt zu installierende kWp Generatorleistung komme, also Bestands- und Neuanlagenerzeugerleistung in kWp zusammen.
2.) Falls ich ich mich für Variante a.) oder b.) entscheide, an welcher Stelle im System, der von der TEN für die Berechnung der EEG-Umlage geforderte Gesamterzeugungszähler eingebaut wird und wie dieser mit der Enwitec Box zusammen spielt:
3. Welche Allpolig abschaltbaren Enwitec Boxen brauche ich hier?
- Type 10011465 -Allpolig; Standard
- Type 10011646 -Allpolig; incl. NA-Schutz Bender
- Type 10011645 -Allpolig; incl. NA-Schutz Bender+Quellenumschalter