§24 definiert das:
ZitatMehrere Anlagen sind unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zum Zweck der Ermittlung des Anspruchs nach § 19 Absatz 1 und zur Bestimmung der Größe der Anlage nach § 21 Absatz 1 oder § 22 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage anzusehen, wenn
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__24.html
Hab ich vor 2 Wochen erst im Prüfschreiben Marktstammdatenregister von meinem VNB "gelernt", wo das genau steht