Mache gerade die erste EÜR. UStVA werden seit Oktober gemacht, in 2018 ist aber lediglich die Anlage angezahlt worden (INB Jan 2019)und es sind einige Betriebsausgaben entstanden. Daher wohl eher einfach, trotzdem folgende Fragen nach Erstbefüllung des Formulars:
1/ Für Monitoring, Rechnungsschreibung etc wurde ein Bürorechner angeschafft, Kosten knapp über 250 EUR netto. Habe in der AVEÜR hier einen Sammelposten eingestellt (Zeile 14) mit gleichem Betrag in "Zugänge" und "Auflösungsbetrag" (dies ist doch dann die Abschreibung, oder?). Damit dann gem. Zeile 19 Übernahme der Afa in Zeile 34 der EÜR. Richtig oder doch als GWG ausweisbar, auch wenn über 250 EUR?
2/ Habe die gezahlte Vorsteuer für Betriebsausgaben und die Anzahlung der PV-Anlage über die UStVA Okt-Dez erstattet bekommen. Daher Eintrag des Gesamtbetrages in Zeile 17 ("vom FA erstattete USt" als Einnahme) und gleicher Betrag in Zeile 48 ("gezahlte Vorsteuer" als Ausgabe)?
3/ Hatte gelesen, dass Anzahlungen vor Inbetriebnahme = Aktivierung der Anlage als "Anlage im Bau" zu führen sind. Wo gebe ich das denn an? Formlose Tabelle beifügen? Oder in der AVEÜR unter "Bewegl. Wirtschaftsgüter - Andere" mit "Buchwert zu Beginn" = 0, "Zugänge" = Wert der Anzahlung netto und "Afa" = 0, da noch nicht aktiviert? Würde dann in der nächsten EÜR die Anzahlung unter "Abgänge" gezeigt werden und die aktivierte PV-Anlage als separates bewegl. Wirtschaftsgut gezeigt werden?
4/ Es ergibt sich naturgemäß, da noch keine Einnahmen aus Verkauf oder Eigennutzung, ein Verlust. Trage ich diesen in Anlage G ein - und wenn ja, wo?