Hallo zusammen,
ich habe diesen Monat die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich diesen Betrag zusammen mit der Abschlagszahlung vom Netzbetreiber und dem Direktverbrauch für die Umsatzsteuervoranmeldung für Februar angeben muss?
Oder gebe ich diesen Betrag erst bei der EÜR für 2019 an?
Danke und Gruß