Und jetzt mal bitte einen Kassensturz machen was der ganze Kleinschiss gekostet hat
Kleinanlage für Eigenverbrauch: Erfahrungen mit Stadtwerke Hamm?
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Ich glaube, hier bin ich richtig. Hier kann mir jeder sagen, was ich nicht darf.
Ich möchte mich mit niemand anlege und auch keine schlafenden Hunde wecken aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Ich habe folgendes vor;
Ich habe mir ein kleines Elektroauto gekauft, und träme davon, es mit "Strom vom Dach" zu betreiben. Das klingt im ersten Augenblick etwas utopisch, ist es aber garnicht. Der Hersteller verspricht, dass 8 Stunden an der Haushaltssteckdose reichen, die Akku´s wieder voll zu kriegen. Das heißt:
Haushaltssteckdose = 10 A,
Spannung = 230 V
Zeit = 8 Stunden
10 X 239 X 8 = 2300 W 8 Stunden lang = 18400 kWh. Für mich alleine etwas viel.Ich habe vor, die Batterie meines Autos, solange es nur dumm rumsteht mit zu benutzen.
Doch in welcher rechtlichen Form?Inselanlage ist nicht möglich - dafür ist mein Dach zu klein (Walmdach mit 25° Dachneigung).
Wenn Die Stecker-PV-Anlagen ja nur nicht so lächerlich geringe Leistungen hätten, wäre das das Richtige. Solange genug Leistung vom Himmel kommt halt mit Strom vom Dach arbeiten, und wenn zu wenig kommt dann Umschalten auf EVU.
Ich habe halt nur keine Ahnung, wie das "Ding" dann heißt und was man dazu an "Gerät" braucht. Helft mir doch bitte mal aufs Pferd. Reiten tu ich dann alleine.
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Ich glaube, hier bin ich richtig. Hier kann mir jeder sagen, was ich nicht darf.
Ich möchte mich mit niemand anlege und auch keine schlafenden Hunde wecken aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Ich habe folgendes vor;
Ich habe mir ein kleines Elektroauto gekauft, und träme davon, es mit "Strom vom Dach" zu betreiben. Das klingt im ersten Augenblick etwas utopisch, ist es aber garnicht. Der Hersteller verspricht, dass 8 Stunden an der Haushaltssteckdose reichen, die Akku´s wieder voll zu kriegen. Das heißt:
Haushaltssteckdose = 10 A,
Spannung = 230 V
Zeit = 8 Stunden
10 X 239 X 8 = 2300 W 8 Stunden lang = 18400 kWh. Für mich alleine etwas viel.Ich habe vor, die Batterie meines Autos, solange es nur dumm rumsteht mit zu benutzen.
Doch in welcher rechtlichen Form?Inselanlage ist nicht möglich - dafür ist mein Dach zu klein (Walmdach mit 25° Dachneigung).
Wenn Die Stecker-PV-Anlagen ja nur nicht so lächerlich geringe Leistungen hätten, wäre das das Richtige. Solange genug Leistung vom Himmel kommt halt mit Strom vom Dach arbeiten, und wenn zu wenig kommt dann Umschalten auf EVU.
Ich habe halt nur keine Ahnung, wie das "Ding" dann heißt und was man dazu an "Gerät" braucht. Helft mir doch bitte mal aufs Pferd. Reiten tu ich dann alleine.
Es gibt auch kleine Anlagen fürs Dach oder Carport oder was auch immer, die mehr als 600W haben. Da braucht man eben nur einen Elektriker, der eine gesonderte Leitung zum Zähler legt und die Sache abnimmt. Schau mal >hier< oder >hier< jeweils etwas weiter unten.
Für die smarte Steuerung der Ladestation gibt es unterschiedliche Optionen. Das liegt außerhalb meiner Expertise, aber ich fand dieses Video zum Zappi Charger aus rein ästhetischen Gründen sehr toll:Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Scheint noch nicht aufgefallen zu sein. Für die Stadtwerke Hamm gibt es jetzt auch eine vereinfachte Anmeldung.
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Scheint noch nicht aufgefallen zu sein. Für die Stadtwerke Hamm gibt es jetzt auch eine vereinfachte Anmeldung.
Leider wird entgegen der aktuellen Normen nach Daten zum Anlagenerrichter und einem Lageplan gefragt und entgegen des seit 31.01. gültigen §33 MsbG wird gesetzeswidrig ein Inbetriebsetzungsantrag durch eine eingetragene Elektrofirma zum Zählertausch verlangt. Also nicht wirklich "vereinfacht".
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Leider wird entgegen der aktuellen Normen nach Daten zum Anlagenerrichter und einem Lageplan gefragt und entgegen des seit 31.01. gültigen §33 MsbG wird gesetzeswidrig ein Inbetriebsetzungsantrag durch eine eingetragene Elektrofirma zum Zählertausch verlangt. Also nicht wirklich "vereinfacht".
Also für mich zwar nicht mehr relevant, da bei mir eine größere Anlage auf dem Dach ist, aber ich würde versuchen die Daten zum Errichter einfach frei zu lassen...
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"Der Zähler muss gegen einen Zwei-Richtungszähler getauscht werden: Ja / Nein
(Der Zähleraustausch muss über eine eingetragen Elektrofachfirma mittels Inbetriebsetzungsantrag erfolgen!)"---------------
Nunja, der Zähler muss nun mal getauscht werden, aber stimmt wohl, andere SW haben das ja oft kostenfrei selber durchgeführt. Da die Stadtwerke Hamm bei mir selber zur Installation kamen, ist die Frage wie sie sich in Zukunft verhalten.
Könnte mir gut vorstellen, dass sie es weiter selber durchführen, aber eine Wechselpauschale in Ansatz bringen. Hast Du da weitere Informationen?
Aber gut ist schon mal:
"Anmeldung/Datenblatt Photovoltaikanlagen max. SAmax ≤ 600VA"
Das soll ja wohl bedeuten das die Wechselrichter-Leistung als Grundlage herangezogen wird.