Versicherung und Servicevertrag sinnvoll?

  • Hallo,


    Anfang April wird unsere 6.5 kWp PV-Anlage installiert (mehr geht leider nicht drauf, bevor hier entsprechende Anmerkungen kommen ;-))


    Ich hätte gerne mal zu zwei Punkten von euch eine Einschätzung.

    1. Reichen die vorhandenen Versicherungen als Grundabsicherung aus?

    2. Ist das vorliegende Serviceangebot sinnvoll und vom Preis angemessen?

    Beim Thema Wartung gehen die Meinungen ja von "braucht kein Mensch, repariert wird wenn was defekt ist" bis zu "ich lass meine Anlage einmal im Jahr reinigen, Prüfen und streichle täglich den Wechselrichter".


    1. Versicherung:

    Aktuelle Situation:

    - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung: PV enthalten.

    - private Haftpflicht: PV enthalten, Bauherrenrisiko bis 200.000.

    - Gebäudeversicherung: PV enthalten.

    Folgende Elemetargefahren sind nicht versichert: Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch/Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
    Standort der Anlage ist NRW, da sehe ich die genannten Elementargefahren als eher gering ein...


    2. Serviceangebot vom Installateur

    - Inspektion der PV-Anlage alle 4 Jahre (elektrische Prüfung nach VDE 0105-100/VDE0126-23, Sichtkontrolle, Ertragskontrolle, Funktionsprüfung, Firmwareupdates etc.)

    - LUMIT Solaranlagenversicherung

    - LUMIT Betreiber-Haftpflicht

    Zitat

    Das Bauherrenrisiko, Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 6 Mio. Euro

    Das Haftungsrisiko, z.B. durch Einleitung von Strom in das Netz des Energieversorgers

    Die Verkehrssicherungspflicht, Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu

    Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann

    Das Umweltschadenrisiko, z.B. bei Feuer- und Explosionsschäden

    - Preis: 150 EUR netto im Jahr



    Danke für euer Feedback.


    Stephan

    Meine Anlage:

    Am Netz seit 03.05.2019

    PV-Module: 20 x BenQ SunBravo PM060MW4 325Wp (6,5 kWp)
    SolarEdge Optimierer: P404-5R M4M RM

    Wechselrichter: SolarEdge SE5000H

    Speicher: LG Chem Resu 10H

    Ausrichtung: 14 Module Westen, 6 Module Osten (30° Dachneigung)

  • Die Versicherungen reichen hin. Habe damals die PV in der Wohngebäudeversicherung nachgemeldet und gut wars. Ob sie in der Privathaftpflicht mit drin ist, darum habe ich mich nicht gekümmert, da ich eigentlich nicht weiß, was die PV für einen Haftpflichtschaden auslösen soll. (Ist auf dem Dach zur Gartenseite hin montiert...)


    Einen Wartungsvertrag habe ich nicht abgeschlossen. Ich sehe selber, ob die Anlage noch funktioniert wie sie soll (wenn bei voller Sonne auf dem WR die 3,363 kW (70 %) angezeigt werden, ist alles in Ordnung), reinigen lassen habe ich die Anlage auch noch nicht - sieht nach fünf Jahren immer noch aus wie neu. Ich setze darauf, dass bei 36 ° Dachneigung der Regen den Rest besorgt.

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp

  • Zitat

    Besondere Highlights wie Neuwertentschädigung, Ausfallkostendeckung,

    Wie bei fast jeder Versicherung - wenn ein Tatalschaden "nur" dazu führt, daß du nächstes Jahr nur zweimal statt viermal in Urlaub fahren kannst, entscheide wie wichtig dir der Urlaub ist.

    Wobei man da (wie immer bei Versicherungen) aufs Kleingedruckte schauen muß (und zwar am besten schon vor Vertragsabschluß), es gibt Versicherungen, die zahlen etwa den Ausfall nur, wenn kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt. Nun kann gerade Garantie schon mal einige Monate dauern, wenn es dumm läuft - da ist ein kulanter Solateur, der dir so lang eine Übergangslösung baut, nicht zu verachten. Da kannst du auch mal fragen, was er für die

    elektrische Prüfung nach VDE 0105-100/VDE0126-23

    verlangt, den Rest "Service" solltest du selbst hinbekommen, notfalls mit Hilfe des Forums.

    Zitat

    Das Haftungsrisiko, z.B. durch Einleitung von Strom in das Netz des Energieversorgers

    Da haftest du per Gesetz sowieso nur bei Vorsatz (grobe Fahrlässigkeit müßte ich nahsehen) und dann wird auch die Versicherung nicht zahlen bzw. dich in Regress nehmen.