Hallo,
ich hab hier jetzt etliche Stunden gelesen und einen Fall nicht gefunden.
Ausgangslage KUR, VNB zahlt Abschläge jeden Monat.
Wenn mein Wechselrichter jetzt im August ersetzt werden muss, kann ich die Vorsteuer ziehen?
Eigentlich kann ich ja einfach KUR in der UST-Erklärung einfach nicht ankreuzen und dann in dieser die Bezahlte UST angeben.
Aber der VNB hat natürlich für Januar - July die Abschläge ohne UST an mich bezahlt.
A) Muss ich dem VNB Mitteilen das für das Jahr USt durch mich abzuführen ist und dann in der Jahresabrechnung für das
gesamte Jahr UST über mich an das Finanzamt fließt.
B) Muss nur für AUG - DEZ vom VNB UST an mich bezahlt werden und die UST von Jan-July wird direkt vom VNB an das Finanzamt abgeführt.
Ich hoffe ja mal das ich nicht für JAN-July UST abführen muss die ich nicht erhalten habe, was ich aber fast befürchte. Denn ich hab eine Zahlung erhalten und es ist ja meine Pflicht mich um die Steuer zu kümmern.
C) Oder hab ich durch das schreiben von Rechnungen ohne UST für das Jahr implizit schon KUR "angemeldet" und kann die Vorsteuer nicht mehr geltend machen.
Hintergrund, ich hab eine Anlage aus 2013 und könnte jetzt in die KUR. Nur denke ich werde ich früher oder später einen
Wechselrichter benötigen und frage mich ob ich dann die Steuer ziehen kann.
Danke