von der KUR zur regelsteuer - VNB Abschläge

  • Hallo,


    ich hab hier jetzt etliche Stunden gelesen und einen Fall nicht gefunden.

    Ausgangslage KUR, VNB zahlt Abschläge jeden Monat.


    Wenn mein Wechselrichter jetzt im August ersetzt werden muss, kann ich die Vorsteuer ziehen?

    Eigentlich kann ich ja einfach KUR in der UST-Erklärung einfach nicht ankreuzen und dann in dieser die Bezahlte UST angeben.

    Aber der VNB hat natürlich für Januar - July die Abschläge ohne UST an mich bezahlt.


    A) Muss ich dem VNB Mitteilen das für das Jahr USt durch mich abzuführen ist und dann in der Jahresabrechnung für das

    gesamte Jahr UST über mich an das Finanzamt fließt.


    B) Muss nur für AUG - DEZ vom VNB UST an mich bezahlt werden und die UST von Jan-July wird direkt vom VNB an das Finanzamt abgeführt.
    Ich hoffe ja mal das ich nicht für JAN-July UST abführen muss die ich nicht erhalten habe, was ich aber fast befürchte. Denn ich hab eine Zahlung erhalten und es ist ja meine Pflicht mich um die Steuer zu kümmern.


    C) Oder hab ich durch das schreiben von Rechnungen ohne UST für das Jahr implizit schon KUR "angemeldet" und kann die Vorsteuer nicht mehr geltend machen.



    Hintergrund, ich hab eine Anlage aus 2013 und könnte jetzt in die KUR. Nur denke ich werde ich früher oder später einen

    Wechselrichter benötigen und frage mich ob ich dann die Steuer ziehen kann.



    Danke

    5,5kWp Az-105° Ost & 7,5kWp Az75° West DN40° an 12.0 TL3 Kaco online seit Sep2013

  • Heute früh nur auf die Schnelle:


    Du erkennst genau die richtigen Probleme.

    Die Vorsteuer ist nicht verloren.

    Du kannst Dich "gefühlt bis St. Nimmerlein" immer wieder neu entscheiden. Auch Jahre rückwirkend.

    Das Wahlrecht bezieht sich immer nur auf volle Veranlagungszeiträume = Kalenderjahre.


    Ja. Wenn Dir das im August passiert - besteht Korrekturaufwand.

    Ja. Du wirst das dem VNB mitteilen müssen. Entweder indem auf Deinen Rechnungen wieder USt ausgewiesen ist (plus vielleicht ein Zweizeiler); oder mit einem Zweizeiler, damit der VNB die Abrechnungen neu erstellt / für die Zukunft anpasst.


    Nein. Da gibt es keierlei Vereinfachungen die Dir den Übergang irgendwie vereinfache. Du rasselst genau in die erkannte Problematik.

    Wenn Du eine Rechnung mit Steuer ausstellst;
    oder den VNB informierst, künftig wieder mit Steuer abzurechnen
    oder die Vorsteuer in der Voranmeldung ziehst (dieser Fall ist wohl der eindeutigste)

    ist das die Ausübung des Wahlrechts. In dem Moment ist es dann auch schon so.
    Und zwar vom 1.1. des Jahres an.

    Und somit entsteht in dieser Sekunde der Wahlrechtsausübung auch die Steuer auf die bereits erhaltenen Abschläge.

    Die beträgt dann halt nicht 19/119 von 119 = 19; sondern 19/119 von 100 = 15,96

    Ob nun berichtigte Voranmeldungen für jeden VAZ zu stellen sind - oder das Problem mit der nächsten Voranmeldung erschlagen wird..... bin unsicher. Hier gilt aber: praxis schlägt Theorie. Ein Anruf beim FA... was hättet ihr gerne "X berichtigte? oder in laufender Rechnung?". Bei den zur Debatte stehenden Beträgen kann ich mir nicht vorstellen, dass das FA die berichtigten Voranmeldungen will. Macht nur Arbeit.


    Und in der Zeit... wo Du dem FA schon die 15,96 schuldest - derweil Du auf die 19 vom VNB wartest... hast Du ein Loch in der Kasse. Ja. Stimmt.


    Wenn der VNB das alles flott abwickelt... ist ja alles gut.

    Wenn nicht.... viel Spass und viel Segen auf all Deinen Wegen.

    Wenn sich das richtig in die Länge zieht... Du immer wieder mit der Buchhaltung telefonieren musst... die glücklicherweise in Indien sitzt und dort zu üblichen lokalen Bürozeiten schlecht zu erreichen ist..... und die garantiert nur wie Human-PC's programmierte Standardfälle abwickeln können.... kauf Dir ne Packung Snickers und ein Netflix-Abo. Das dauert länger.

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  • Hintergrund, ich hab eine Anlage aus 2013 und könnte jetzt in die KUR. Nur denke ich werde ich früher oder später einen

    Wechselrichter benötigen und frage mich ob ich dann die Steuer ziehen kann.

    Gibt es Anzeichen das der WR ausfällt?

    Hier liest man immer das der WR mindestens 10 Jahre hält (können aber auch 15 oder 20 Jahre werden).


    - Die UST für einen WR ist vermutlich weniger als 400€.

    - Mit KUR sparst Du die UST für den Eigenverbrauch.


    a) rechnen was günstiger ist oder

    b) jetzt den Vorteil "UST sparen für den Eigenverbrauch" mitnehmen und zur Regelbesteuerung wechseln ab dem Jahr in dem der neue WR fällig wird.


    Deine Fragen zum Verfahren hat dir KPR schon auseinandergesetzt.

    Grüße
    Didi


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    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • kann mich dem Vorredner nur anschließen. Die Fragestellung war ja sehr abstrakt gehalten.

    Die Möglichkeit, dass die Vorsteuer aus den WR (gemindert um den ertragsteuermindernden Effekt!) niedriger ist, als die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe in 5 oder 6 Kalenderjahren..... halte ich für durchaus gegeben.

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  • Hallo,
    herzlichen Dank für die Antworten. Es gibt zwar keine Anzeichen für einen Ausfall aber wenn dem so ist will ich wissen welche Optionen es gibt. Risiko sehe ich da vor allem beim VNB und dessen Buchhaltung bzw. die Kooperation mit dieser.

    Für den sind ja die 2,5€ mit meiner PV so und so ein Pickel am A.... und dann kommen noch so spielchen, da wäre meine Motivation auf der Gegenseite auch nicht so hoch.


    Steuer is ja ein schönes Thema :)



    Bei PV mit einem Kunden ist das ja ok, aber wie läuft das in der Praxis mit einem Geschäft mit 100 Kunden von Januar bis July. Wenn hier unter annahme der KUR Rechnungen ohne USt. geschrieben werden und sich der Unternehmer

    zur Jahresmitte Entscheidet von der KUR in die Regelsteuer zu wechseln kann dieser ja überlicherweise seine Rechnungen nicht mehr korrigieren. Rechnung 5 im Januar zu einem Betrag 100€, hier hätte ja die Rechnung nach Regelsteuer richtig 119€ lauten müssen.

    Ich kann mir nicht vorstellen das die Steuer vom Finanzamt nicht erhoben wird.

    Dh. In meiner Befürchtung hat der Unternehmer für die Rechnung 5 100€ erhalten und muss die MWSt zu dieser an das Finanzamt abführen.


    Das würde dann auch für mich gelten. Der VNB hat eine Rechnung zu 100€ und Strom erhalten, jetzt komm ich 6 Monate später und will 119€. Ich wüsste sicher was ich machen würde wenn jetzt jemand dem ich vor 6 Monaten was abgekauft hab und er möchte noch Geld nach.


    Ein simpler Auswag ist die Abschläge auf 0€ zu setzen.


    Gruß gonso

    5,5kWp Az-105° Ost & 7,5kWp Az75° West DN40° an 12.0 TL3 Kaco online seit Sep2013

  • Eigentlich alles richtig erkannt: Es gibt Kuddelmuddel. Zjmindest muss man davon ausgehen, dass man dicke Bretter bohren muss.


    Eine Zahlungspflicht hingegen besteht. Da kann es keine Zweifel geben. Das wird auch niemand bestreiten. Auch der VNB nicht.


    Jetzt komme ich mit meinem alten Hut:
    Fakturierung = die vornehmste Pflicht des Unternehmers.
    Im Leben käme ich nicht auf die Idee, freiwillig meinem Kunden das Recht zu übertragen, meine Rechnungen an ihn zu schreiben.

    Selbst fakturieren kostet monatlich keine 5 Minuten.
    Zahlt der Kunde nicht... gibts klare Regeln: 1 mahnung. Anwalt. Geld kommt.
    (und beim zweiten Mal hats der VNB kapiert. Denn die Nebenkosten sind am Ende höher als die Hauptforderung. )


    Auch aus der Position heraus gehts natürlich nicht im ICE-Tempo. ABER: Der Zug kommt an. Garantiert.

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