Nochmal bezüglich des von der TINETZ erhobenen Netzbereitstellungsentgelts: laut ElWOG 2010 §55 ist Netzbereitstellungsentgelt von Entnehmern zu zahlen. Die können von Einspeisern also kein Netzbereitstellungsentgelt verlangen. Höchstens ein Netzzutrittsentgelt, das im Zuge der Erhöhung einer Anschlussleistung alle direkten Aufwendungen abdeckt.
Also an alle Einspeiser: wendet euch doch an die e-control und bittet um eine Stellungnahme dazu.