Vergütung bei Erweiterung

  • Hallo

    Kurze Frage!

    Einspeisezusage für 630kwp ist vorhanden.

    Der Kunde möchte 500 kwp sofort bauen und in Betrieb nehmen.

    Die 130 kwp sollen 4Monate später ans Netz.

    Die Stadtwerke sagen er bekommt die Vergütung für die Gesamtanlage mit der zuletzt ans Netz gegangenen 130kwp!

    Bedeutet min.4% weniger (monatl.kürzung 1%) für 630kwp....


    Meinungen ?


    Gruß Jochen

  • Vergütung geht schon immer nach IBN (und in dem Fall wird natürlich zusammengefaßt, es gibt also nicht nochmal die ersten 40kWp höher vergütet), sonst hätte es sicher Experten gegeben, die alle 11 Monate ein Modul dazugelegt hätten und sich so die Vergütung von 2000 auf ewig gesichert hätten ;)


    edit: außer natürlich bei Ausschreibung, aber die gibt es bei der Größe ja noch nicht.

  • die Stadtwerke wollen bei Zusammenfassung aber die Vergütung des Zeitpunktes der letzten Anlage annehmen!!!

    Bedeutet min.4 % weniger für die 1.Anlage.

    Dann wird natürlich erst in 4Monaten gebaut....

  • Ach so - das ist natürlich falsch, Vergütung geht eben immer nach IBN, also die geringere Vergütung gibt es nur für die dann gebauten 130kWp §24 Abs. 1 EEG2017 (da steht ausdrücklich "...für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator..." und nicht etwa "... für die gesamte Anlage... ") und man kann natürlich Mischvergütung nach Anlagengröße nach §24 Abs. 3 EEG2017 machen, es sind also keine getrennten Zähler nötig (aber möglich, wenn es sich rechnet).