BEV Energie beantragt Insolvenz
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Wollte ich eben auch verlinken... - ohoh....
da war billig wohl doch NUR billig!
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Es sollte ja wohl klar sein, dass selbst wenn man Recht kriegt und die Jahres-Bonuszahlung zusteht, diese bestenfalls mit entspr. Quote aus der Insolvenzmasse beglichen werden wird... Und diese dürfte wohl gegen Null gehen. Da kann man sich das Klagen auch sparen...
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Der Vorteil liegt eher im Gegenrechnen, wenn die Endabrechnung eine Nachzahlung ergibt.
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Der Vorteil liegt eher im Gegenrechnen, wenn die Endabrechnung eine Nachzahlung ergibt.
Falls ... nicht wenn.
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Puhh... Weiss nicht ob das so einfach geht mit Gegenrechnen. Das eine sind deine Schulden und du bist nicht Insolvent und beim anderen greifst du nem nackten Mann in die Tasche.
Habs glaube schonmal erwähnt... Ich warte seit 4 Jahren auf die 10 Überstunden, die ich mir 1 Woche vor Insolvenz meines Arbeitgebers im Folgemonat ausbezahlt lassen wollte... Ist nun ne Masseforderung (aber bei uns war wenigstens was über, da wir praktisch komplett verkauft wurden... Bei der BEV ja wohl eher nicht).
Das scheint mir doch so ähnlich wie ne in Zukunft vereinbarte Bonuszahlung...
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Ich habe vor der Insolvenz die Bonuszahlung gegen die fällige Forderung nach BGB 387 aufgerechnet. Mein Frau (Juristin) sagt, da gibts nichts dran zu rütteln.
Ich bin aber in der glücklichen Lage, keine offenen Forderungen mehr zu haben, sprich ich warte (mehr oder weniger entspannt) auf die Klage des Insolvenzverwalter.. und die kommt nur, wenn er dumm ist. Weil er damit auf die Schnauze fällt.
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Puhh... Weiss nicht ob das so einfach geht mit Gegenrechnen. Das eine sind deine Schulden und du bist nicht Insolvent und beim anderen greifst du nem nackten Mann in die Tasche.
Habs glaube schonmal erwähnt... Ich warte seit 4 Jahren auf die 10 Überstunden, die ich mir 1 Woche vor Insolvenz meines Arbeitgebers im Folgemonat ausbezahlt lassen wollte... Ist nun ne Masseforderung (aber bei uns war wenigstens was über, da wir praktisch komplett verkauft wurden... Bei der BEV ja wohl eher nicht).
Das scheint mir doch so ähnlich wie ne in Zukunft vereinbarte Bonuszahlung...
Wenn aber jetzt dein Arbeitgeber nach der Insolvenz gesagt hätte (aus welchem Grund auch immer) du musst noch 15 Arbeitsstunden leisten, würdest du doch auch deine 10 Stunden gegenrechnen wollen, und nur noch 5 ableisten.
Genau darum geht es doch bei dieser Klage, wenn ich das richtig verstehen.
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Der Arbeitgeber existiert nicht mehr nach Insolvenzanmeldung... Bzw. da bestimmte nur noch der Insolvenzverwalter. Und ja, der erlaubte mir die übrigen ca. 50 Überstunden (und Urlaubstage) bis Ende der Insolvenzgeldzahlungen (also vor Verkauf des Ladens 3 Monate später) abzubummeln,... wenn die Arbeit nicht drunter leidet. Die 10 Stunden betraf das aber nicht, da das ne Forderung an die alte insolvente Firma ist... dumm gelaufen.
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Ja da hab ich ja Glück gehabt. Ich habe meinen Sofortbonus von 100€ Anfang Dez. 18 noch überwiesen bekommen via Commerzbank iban.
Übrigens ich habe neulich wieder Stromlieferant gewechselt, diesmal via Check24 und die haben auch nur einfach meine Bankverbindung weitergeleitet, ohne juristisch wirksame Abbuchungserlaubniß. Ist doch toll, das diese Portale das immer noch nicht gemerkt haben, das dies nicht korrekt ist. Jetzt bucht mein neuer Strom-Lieferant fleißig ab, ohne Abbuchungserlaubniß. Wenn der also auch pleite geht, lasse ich auch wieder alles jahrelang zurück buchen.
Klar man sollte in Zukunft genau darauf achten, wie man zahlt. Per Abbuchungserlaubniß ist nur die 2. Wahl. Kreditkarte ist noch besser, Siehe Thomas Cook Pleite. Bei Kreditkarten kann man Umsätze 120 Tage reklamieren.