Hallo,
ich bin relativ neu in diesem Forum, doch schon habe ich eine Frage in die Runde.
Zunächst die Ausgangslage:
Ich bin Betreiber einer PV Anlage mit 39 kWp. Für diese Anlage habe ich ein Privatkabel in öffentlichen Grund zu einer Trafostation legen müssen. Dazu habe ich bei der Gemeinde nachgefragt und die Leitungsverlegung wurde mir schriftlich gestattet. Das Kabel habe ich mittels eines Einmessplans dokumentiert und der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Anlage ging 2013 in Betrieb soweit so gut. Es sind letztlich ca. 3 m auf öffentlichen Grund!
Doch nun kam von der Gemeinde eine Benachrichtigung, dass ich einen Dienstleistungsvertrag für die Dokumentation und die Leitungsauskunft mit den Spartenbetreiber (Bayernwerk) abschließen soll. D.h. falls Baufirmen Grabarbeiten ausführen, sind sie verpflichtet, Auskünfte über die örtlichen Gegebenheiten, hier über alle Rohre und Leitungen, in betroffenen Bereich einzuholen. Diese Auskunft würde dann das Bayernwerk für mich erteilen.
Ich habe mir soeben die Vertragsunterlagen durchgelesen:
Für die erstmalige Datenerfassung im grafischen Informationssystem wäre eine einmalige Pauschale von 300 € + MwSt. fällig.
Für die Erbringung der vertraglichen Leistung (Dokumentation und Leitungsauskunft jährlich 141 € + MwSt und einer automatische jährlichen Steigerung der Gebühr um 2%.
Da war ich doch überrascht, welche Preise für diese "Leistung" in Rechnung gestellt werden. Zumal, wie im Vertrag steht, keinerlei Haftung für die Dokumentation und die darauf beruhenden Planauskünfte übernommen wird, da ja der Einmessplan durch den Auftragnehmer (mich) durchgeführt worden ist.
Sind das Knebelverträge, oder welchen Sinn hat dieser Vertrag dann überhaupt?
Die Frage ist, hat jemand ähnliche Erfahrungen dazu gemacht, kann ich die Dokumentation und Auskunftspflicht z.B. einen freien Ingenieurbüro für Vermessung oder ähnlich übertragen?
Bin gespannt auf eure Antworten, bzw. Empfehlungen zu diesem Thema.