Ich habe eine Frage bezüglich der Anzeige meiner gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt.
Ich habe im Vergangenen Jahr Ende Oktober eine PV Anlage (9,6 kWp) für 11.500 Euro nettoin Auftrag gegeben welche auf meinem Hausdach installiert wurde. Die Erste Teilzahlung (50 Prozent also ~6800 Euro) habe ich dann Anfang November geleistet, da die bestellten Module nicht lieferbar waren wurde ein anderes Modul gewäht wodurch sich die Rechnung um 1000 Euro netto erhöht hat. Da leider bei der Installation im Dezember vier Module Fehler hatten habe ich in Absprache mit den Solateur die Rechnungssumme bis zur Fehlerbehebung um 10 Prozent gekürzt und diese eingbehalten, den Differenzbetrag habe ich im Dezember bezahlt.
Aufgrund des schlechten Wetters sind die Module noch immer nicht getauscht und ich habe noch immer nicht die 10% bezahlt.
Eigentlich wollte wollte ich mich in diesen Tagen beim FA melden da am 09. Januar auch der Energieversorger da war um die Zähler zu tauschen und an diesem Tag auch die Anlage in Betrieb genommen wurde.
Für mich stellt sich nun die Frage ob ich mich dennoch schon beim FA melden muss um meine gewerbliche Tätigkeit anzuzeigen und die gezahlte Umsatzsteuer zu ziehen oder ob ich hiermit warten muss bis die Rechnung komplett beglichen wurde und ich die erste Abschlagszahlung des EV erhalten habe.