alte Anlagen müsste man abmelden, damit der 52GW Deckel wieder etwas mehr Luft bekommt.
Und dann sollte auch die EEG Umlage sinken, weil die hohe Einspeisevergütung nicht mehr gezahlt werden muss.
alte Anlagen müsste man abmelden, damit der 52GW Deckel wieder etwas mehr Luft bekommt.
Und dann sollte auch die EEG Umlage sinken, weil die hohe Einspeisevergütung nicht mehr gezahlt werden muss.
Kommt darauf an auf was sich der Deckel bezieht, auf die Gesamtleistung PV Strom oder den über das EEG Gesetz geförderten Anteil.
Die alten Anlagen bekommen ja dann sowieso nur noch eine geringe Einspeisevergütung was folglich automatisch eine Absenkung der EEG Umlage bewirken müsste sobald der Förderzeitraum vorüber ist.
Im Jahr 2000 gab es in Dtl 89 MW PV Anlagen, 2001 206 MW ...
Die Vergütung von 52 ct/KWh dürften sich also auf etwa 100 Mio Euro belaufen von aktuell etwa 10 Mrd.
Um wieviel sinkt da die Umlage ?
alte Anlagen müsste man abmelden, damit der 52GW Deckel wieder etwas mehr Luft bekommt.
Und dann sollte auch die EEG Umlage sinken, weil die hohe Einspeisevergütung nicht mehr gezahlt werden muss.
Du hast ja gar nichts kapiert. Hier geht es um die 114 MW Altanlagen, meist so 1 bis 5 kWp, die ab 2021 gar keine Vergütung, oder Entgelt mehr bekommen oder erwarten. NULL CENT! Da muss man gar nichts erst abmelden!!!
Aber ganz toll, wenn man die 114 MW schon vorab abmeldet würde der bescheurte Deckel vielleicht von 52,0 auf 52,1 GW, das sind 0,2%. Reicht das dann für die Zukunft?
Hier geht es darum mit welchen bislang weiterhin fehlenden rechtlichen Voraussetzungen man die noch betriebsbereiten Anlagen auch über den Stichtag 01.01.2021 hinaus betreiben könnte, ohne dass der Betreiber zunächst Tausende (Elektroinstallation) bis Zehntausende (neues Dach für neue Anlage) investieren müsste, und dass er für 3 neue Zähler nicht hundertmal sie viel im Jahr zahlen müsste als er durch eine Almoseneinspeisebetrag von vielleicht 0,5 Cent/kWh einnimmt.
Wenn sich der Umbau auf ein Umklemmen der Anlage vom Volleinspeisezähler auf den dann einzubauenden Zweirichtungszähler für den Hausverbrauch beschränkt ist hier nicht mit einem vier- oder fünfstelligen Betrag zu rechnen. Die Zählergebühr für den Einspeisezähler entfällt und durch Eigenverbrauch können die Strombezugskosten verringert werden. Ich denke, dass das trotzdem noch ein wirtschaftlich lohnendes Geschäft ist die Anlage weiter zu betreiben. Bringt zwar wahrscheinlich nicht mehr so viel wie bisher, erzeugt aber auch keinen übermäßigen Verlust.
Schon jetzt umbauen und als kaufmännisch bilanzielle Durchleitung laufen lassen. Bezugszählwerk des WR entfällt damit sofort.
Weiterer Vorteil: die Elektroarbeiten könnte man als Betriebsausgabe unterbringen.
Günstiger wird es in 5 Jahren nicht!
Schon jetzt umbauen und als kaufmännisch bilanzielle Durchleitung laufen lassen. Bezugszählwerk des WR entfällt damit sofort.
Weiterer Vorteil: die Elektroarbeiten könnte man als Betriebsausgabe unterbringen.
Günstiger wird es in 5 Jahren nicht!
Macht bei einer Anlage die 50 Cent/kWh Einspeisevergütung bringt keinen Sinn.
Bezugszählwerk des WR gibt es auch nicht überall.
Und wie soll das mit der kaufmännisch bilanziellen Durchleitung funktionieren?
Der Netzbetreiber vergütet nur was auf dem Zähler steht...
Ich widerspreche dir. Du schreibst dass es sinnlos sei aber fragst ihm nächsten Satz nach nach den Details.
Vergüteter EV ist für Inbetriebnahme 2009 - inkl. max. Juni 2012 gegeben - siehe https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1990
Die Einspeisevergütung 2009 liegt bei max. 43,01 Cent. Der EV wird mit 25,01 Cent vergütet.
"Der Netzbetreiber vergütet nur was auf dem Zähler steht..." falsch. Der VNB vergütet Differenzen aus Zählerständen - dabei können auch mehrere Zähler übergreifend und miteinander verknüpft / verrechnet betrachtet werden!
Vergleiche mal MK2 und MK3 in https://assets.ctfassets.net/x…pte_1bis6_V3_8_mit_PW.pdf - das Geheimnis liegt in der Abrechnungsweise der Zählerstände.
Nach Ablauf der Volleinspeisung wird dann nur Abrechnung, aber nicht die Messung umgestellt.
Wir reden hier von Anlagen die um die Jahrtausendwende installiert wurden und nicht aus den Jahren 2009 bis 2012!
Bei der bilanziellen Durchleitung stand ich wohl kurz auf dem Schlauch und die Vergütung auf Basis der Zählerstände habe ich salopp formuliert.
Die beiden Messkonzepte funktionieren nur bei einer einzelnen Erzeugungsanlage. In meinem Fall müsste wohl eher eine Kaskadenmessung installiert werden.
Alles in allem aber trotzdem nur geringfügige Anpassungen im Bereich der Datenerfassung und kein größerer Umbau der hohe Kosten für Elektroarbeiten verursacht.
Richtig, für Anlagen vor 2009 hat Umstellung auf kfm.bil. Durchleitung erstmal "nur" den Vorteil dass das Bezugszählwerk entfällt. Zum Zweiten ist die Anlage damit aber für EV vorbereitet - der nach Ablauf der 20 Jahre in den meisten Fällen kommen wird. => Gibt keinen Grund jetzt nicht umzustellen.
Die Messkonzepte dienen der Veranschaulichung. Natürlich lässt sich Volleinspeisung mittels kfm.bil. mit einer Neuanlage mit EV durch Kaskade kombinieren.
Messkonzepte sind Serviervorschläge.
Schau dir das erste MK in meiner Signatur an.