Ich weiß, da gab es im falschen Unterforum schon mal ein Thema dazu, das von Neulingen die keinen blassen von den PV-Altanlagen von vor 31.12.2000 haben, zugespammt wurde. Neulinge mal daran denken, dass PV-Altanlagen vielleicht so 2.000 kWh im Jahr produzieren die bei einer Vergütung von 0,5 ct/kWh nicht einmal die Zählergebühren im Jahr erwirtschaften. Technisch könnten die Anlagen sicher ein paar Jahre weiter produzieren. Aber Tausende Euros investieren um noch 5 oder 10 Jahre je 10 Euro im Jahr zu erwirtschaften ist nicht, dann wird man die 114 MW aus dem Jahr stillegen müssen (und die alten Module bleiben auf dem Dach weil die braucht keiner mehr).
"Hier mal die Probleme der denkbaren Umstellung auf Eigenverbrauch wie vom SFV geschildert.
- Veränderung des Anschlusses: Da der Strom nicht mehr vollständig in das öffentliche Netz sondern zunächst durch das Hausnetz fließen soll, müssen elektrotechnische Veränderungen an der Anlage getroffen werden.
- Zähleinrichtungen: Der selbstverbrauchte Strom muss messtechnisch erfasst werden, da nach § 61 a Nr. 4 EEG 2017 für alle Anlagen nach Ablauf des Vergütungszeitraums die verminderte EEG-Umlage in Höhe von 40 % entrichtet werden muss. Somit muss nach derzeitigem Rechtsstand ein Eigenverbrauchszähler installiert werden. Sollte bei Anlagen bis 7 kW der bestehende Einrichtungszähler noch nicht in eine moderne Messeinrichtung (Zähler mit digitalem Display) überführt sein, steht auch hier eine Umrüstung an. Schlussendlich können die neuen Zähler dazu führen, dass sich die Abrechnungs- und Zählergebühren erhöhen und die Betriebskosten der Anlage steigen.
- Neuer Zählerschrank? Eigenverbrauchs- und Einspeisezähler müssen in einen Zählerschrank, der den aktuellen Normen entspricht. Sollte eine Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen / intelligente Messsysteme nach geltendem Messstellenbetriebsgesetz notwendig werden, muss ebenfalls geprüft werden, ob der vorhandene Zählerschrank der VDE AR-N 4101 entspricht. Wird ein Austausch des Zählerschranks notwendig, könnte dies teuer werden. Möglicherweise reicht nicht einmal der vorherige Platz.
- Technische Einrichtungen: Änderungen am Anlagenkonzept oder an Teilen der Anlage können zu einer technischen Überprüfung des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz) führen. Gegebenenfalls muss nachgerüstet werden. Ähnlich könnte es sich auch beim Blitz- und Überspannungsschutz verhalten.
- Wechselrichter: Ob vorhandene Wechselrichter ausgetauscht werden müssen, um nach VDE AR-N 4105 (neu) auch Netz-Systemdienstleistungen zu übernehmen, ist offen.
Ebenso ist zu empfehlen, die Anlage einer sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen, um Schäden an stromführenden Leitungen und Solarmodul-Befestigungen auszuschließen.
Alle technischen Änderungen an der PV-Anlage müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Darüber hinaus könnte es notwendig werden, den Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu aktualisieren, wenn die Anlage als Eigenversorgungsanlage betrieben wird"
siehe https://www.sfv.de/artikel/pv-…blauf_der_verguetung_.htm