Ich finde die Meldungen über Rückzahlen der Einspeisevergütung recht bedrohlich und habe eine sehr simple Frage.
Als ich meine beiden Anlagen 2011 in Betrieb genommen habe, habe ich ein Formblatt ausgefüllt und an die Bundesnetzagentur geschickt. Dort standen Stammdaten über die Anlage drin (Größe, Standort, Tag der Inbetriebsetzung) und einige elementare Daten über mich als Betreiber. Das habe ich direkt bei der Inbetriebsetzung der Anlagen ausgefüllt und weggeschickt.
Eine Woche später kamen dann Bestätigungen der Bundesnetzagentur mit Vergabe jeweils einer Kennziffer (fängt mit ASO an gefolgt von diversen Zahlen). Die habe ich abgeheftet und da die Anlagen sich nicht verändert haben gelten die Daten noch heute. Es sollt da dieses Meldeportal geben, allerdings habe ich gestern erst nachgelesen, dass das zum 31.1.2019 in Betrieb geht.
Frage ist ob ich auf der sicheren Seite bin dadurch, dass ich die Anlagen pünktlich gemeldet habe und die Bestätigung von 2011 vorlegen kann bei Bedarf oder ob ich etwas versäumt habe bzw. wenn das Portal aktiv ist, ob ich da etwas tun muss. Mich irritieren die Nachrichten zu dem Thema einfach, denn es war im Grunde nur eine formale Meldung am Anfang, wo man diese ASO Nummer bekam und danach hat die Netzagentur sich auch nicht mehr gemeldet.