Vergütung Photovoltaik Lärmschutzwall

  • Hi,


    ich plane derzeit die Errichtung einer Photovoltaikanlage >750 kWP an einem Lärmschutzwall (Erdwall) entlang einer Autobahn.


    Kann mir jemand sagen ob hier die Vergütung für Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG zum tragen kommt ? Oder läuft das unter der Kategorie "Sonstige" in den Vergütungstabellen der Bundesnetzagentur?


    Aufgrund dieses Artikels: https://www.pv-magazine.de/200…-gehr-fr-pv-im-lrmschutz/ gehe ich davon aus, dass dieser Betreiber die Vergütung für Dachanlagen erhält.


    Danke!


    Grüße

  • Dafür sind Lärmschutzwände im EEG ja ausdrücklich erwähnt, weil sie nicht unter "Sonstiges" fallen.

    Aber du mußt du bei der Größe sowieso eine Ausschreibung gewinnen, egal ob Freifläche oder Dach/Lärmschutzwand und der Vergütungsunterschied wird bei der Größe extrem eingedampft (Details siehe Energiesammelgesetz).

  • Oh sry, da ist mir ein Fehler unterlaufen. Das muss natürlich <750 kWP heißen.


    Danke für deine Antwort!


    Vlt hat ja jemand in diesem Feld schon Erfahrung gesammelt hier im Forum.


    Grüße

  • Ist das ein Wall , welcher sich statisch selbst trägt , oder eine Wand , welche

    zusätzliche Stützungsmaßnahmen braucht , um nicht einzufallen ,

    z.B. eine Pflanzenwand ?

  • Ich würde sagen es ist ein aufgeschütteter Erdwall. Also keine weiteren Elemente.

    Falls man keine Vergütung für Dachanlagen erhält, bekommt man dann keinerlei Förderung?

  • Es scheint sehr wohl eine Trennung von Wällen und Wänden zu geben .


    Solche Deichartigen Lärmschutzwälle sind schon mit PV belegt worden .


    Wie genau sich das rechtlich verhält , könnte ich nicht einordnen ,

    aber eine Freifläche an Autobahnen und Schienenwegen sind wahrscheinlich .

    Es werden Blendarme Solarmodule erwähnt .


    Da würde man wohl beim Bauamt anfragen müssen .



    Berichte :


    https://www.freisinger-stadtwe…aik-Schallschutzwand.html

    Zitat

    Mit dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Clemensänger und dem erforderlichen Schallschutz wurde die Idee geboren, dort eine Photovoltaik-Schallschutzanlage zu errichten.



    http://www.sonnewindwaerme.de/…aermschutz-neben-der-bahn

    Zitat

    Ein in seiner Art einmaliger Photovoltaik-Lärmschutzwall ist neben der ICE-Strecke Nürnberg-Regensburg errichtet worden.



    https://www.schleswig-holstein…verkehrslaerm_Schutz.html

    Zitat

    Unter aktiven Maßnahmen werden Lärmschutzmaßnahmen an der Straße, wie z.B. Wände, Wälle oder eine Kombination aus beiden, verstanden.



    Teilweise weitergeleitet von

    https://www.energieagentur.nrw…-aus-der-laermschutzwand/

    Zitat

    Trotz zweier Ausschreibungsverfahren hatte sich kein Investor gefunden. Jetzt erhält der achtstreifige Autobahnausbau einen regulären Lärmschutz.

  • Freut mich, dass ein kleine Diskussion aufkommt.


    Also ich habe zu dem Thema folgendes Dokument der Clearingstelle EEG gefunden (wenn auch schon etwas älter):

    https://www.clearingstelle-eeg…s/2011-10_Stellgn_BBK.pdf


    Dehmnach kann wohl auch ein Erdwall als Lärmschutzwand gelten.


    Es würde nur die von der Fahrbahn abgewandte Seite bebaut werden, es muss also kein Blendgutachten erstellt werden oder ähnliches.


    Wenn eine Einordnung als Lärmschutzwand nicht durchgeht, welche Vergütung wird für Einrichtungen entlang Autobahnen und Schienenwegen vorgesehen? Meine mal gelesen zu haben, dass diese im Bereich von 110m von der Autobahn ebenfalls Anspruch auf Förderung haben.


    Grüße

  • § 48 EEG erwähnt es in (1) 3. c) aa) .


    Auch hier eine Interpretationslücke bis 110 m zum näherliegenden

    Äußeren Rand der Befestigten Fahrbahn ; man könnte auch die

    gegenüberliegende Straßenseite bestimmen .... :S


    Aber hier müsste der örtliche Bebauungsplan insofern geändert werden ,

    daß er Photovoltaik zuließe , wenn nicht schon geschehen .


    Dies wäre ein Grund , einer örtlichen Politischen Partei beizutreten ,

    um etwas Druck machen zu können ... :ironie: