Hi,
ich plane derzeit die Errichtung einer Photovoltaikanlage >750 kWP an einem Lärmschutzwall (Erdwall) entlang einer Autobahn.
Kann mir jemand sagen ob hier die Vergütung für Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG zum tragen kommt ? Oder läuft das unter der Kategorie "Sonstige" in den Vergütungstabellen der Bundesnetzagentur?
Aufgrund dieses Artikels: https://www.pv-magazine.de/200…-gehr-fr-pv-im-lrmschutz/ gehe ich davon aus, dass dieser Betreiber die Vergütung für Dachanlagen erhält.
Danke!
Grüße