welche Stromanbieter habt ihr denn bzw. könnt empfehlen?
Auswirkung Arbeitspreis für Strom des Energieversorgers
-
-
-
Ich war die letzten 4 Jahre bei den Öko-Tarifen von 123energie, SW Ulm und nun Grüner Funke. Bei meinen 1500kWh Restbezug waren die alle 3 etwa gleich teuer (GG von 12 bis 114€ und AP von 23ct bis 27ct). OK, bei 123 gab's noch ne fette Wechselprämie, so dass die wohl am günstigsten waren und weshalb ich da dann auch 2Jahre war. Abschlagszahlungen konnte man zum. bei den ersten beiden online anpassen, Wechsel war problemlos.
-
Bin seit 10 Jahren bei naturstrom, das ist echter Ökostrom ohne RECS-Zertifikate oder ähnlichen Schmu.
Mit dem Link in meiner Signatur gibt's 3×30 EUR.
-
Hast ja recht! Und da bin ich ja auch noch mit meiner Mietwohnung... Aber die PV betreibe ich auf der Zweitwohnung und zahle dabei dann den Strom für meinen Dad. Da kann ich nicht einen der teuersten (& ehrlichsten) Ökoanbieter nehmen den es gibt... Würde den armen Rentner 100€ extra Kosten.
-
Habt ihr das etwa gerochen?
Ich bin nämlich bei Naturstrom (Grundpreis €106,80/a) und wollte mich wegen zu erwartendem
Minderverbrauch umschauen .... -
Sorry. Nochmal zum eigentlich Thema.
Die Verwaltungsauffassung weicht hier von der herrschenden Meinung (= die Meinung der anerkannten Kommentatoren) zu Gunsten des Steuerpflichtigen ab.
Nach dem Gesetzeswortlaut (den die Kommentatoren korrekt interpretiert haben - aber dabei garantiert die Verhältnisse bei PV-Anlagen NICHT im Blick hatten) ist der Preis pro kWh anzusetzen, zu dem tatsächlich gekauft wird.
Hingegen ist nach der Verwaltungsauffassung auf den Preis pro kWh abzustellen, den der Stpfl. gezahlt haben würde, wenn er auch denBeispiel:
Haushalt H benötigt 6.000 kWh Strom
2.000 kWh werden aus der PV gedeckt. 4.000 hinzugekauft.Der Stromtarif des EVU bepreist sich aus fixen und variablen Bestandteilen wie folgt:
a) 1.200 Grundgebühr + 4.000 x 0,01 AP = 1.240 Euro
b) 40 Grundgebühr + 4.000 x 0,30 AP = 1.240 Euro
Methodik gem. Gesetzeswortlaut und Kommentaren:
Es sind 1.240 Euro auf 4.000 kWh umzulegen; es ergibt sich eine BMG von 0,31 Cent.
Völlig egal wie sich der Tarif zusammensetzt.
Methodik gem. BMF
Es ist der Preis für 6.000 kWh Strom zu ermitteln und auf 6.000 kWh umzulegen
Im Fall a) 1.200 + 6.000 x 0,01 = 1.260 ; / 6000 = BMG = 0,21
Im Fall b) 40 + 6000 x 0,30 = 1.840; / 6.000 = BMG = 0,31Dementsprechend ist es günstiger, bei Preisgleichheit bzw. ceteris paribus einen Tarif mit höheren fixen und niedrigeren variablen Kosten zu wählen.
-
Ein Glück gibt es diese Verwaltungsauffassung, sonst wäre die BMG bei Tarif a) und nur noch 100kWh Bezug (seeeehr grosser Akku) nämlich 12€ und man müsste 13000€ USt auf die 5900kWh Eigenverbrauch abführen. ?