Alles anzeigenFalscher Fall?
Das Urteil hat doch gar nichts mit dem Nichteingetragensein im Installateursverzeichnis aufgrund fehlender Qualifikation/TREI zu tun.
Das hat der Richter erst gar nicht verhandelt. Er sagt, dadurch das dieser super spezielle Fall nicht den § 8 bzw. §10 des EEG fällt braucht er die Fachkundigkeit erst gar nicht verhandeln.
Da rollt man nur noch die Augen.
Das ist in allen Rechtsbereich so.
Beispiel Steuerrecht -> USt.
Es gibt steuerbare und nicht steuerbare Umsätze. Bei den Steuerbaren Umsätzen gibt es steuerpflichtige und steuerfreie.
Wenn du jetzt verhandelt wissen willst, ob ein Umsatz steuerpflichtig oder steuerfrei ist, und der Richter stellt fest, dass der Umsatz gar nicht steuerbar ist, dann stellt sich halt die Frage (und deren Verhandlung) nach steuerpflichtig oder steuerfrei gar nicht mehr.