Hallo zusammen,
nachdem ich nun etliche Stunden vergebens versucht habe in den bisherigen Beiträgen einen ähnlichen Fall zu finden gebe ich nun auf und stelle euch mein Problem kurz dar und hoffe sehr auf eure Rückmeldung. Falls ich was übersehen habe wäre ich auch für einen entsprechenden Link sehr dankbar!
Zum Thema:
Meine Frau und ich (zusammenveranlagt) haben letztes Jahr begonne ein Haus zu bauen. Im Zuge der Dachdeckerarbeiten und wegen des Baugerüstes haben wir im Oktober 17 bereits das PV-Gestell gekauft und (mit Hilfe des Dachdeckers) montiert und dann im Dezember die Module und den Wechselrichter. Wegen Lieferverzögerungen kam dann im Februar 18 noch der Speicher hinzu. Wir bauen mit KfW40+, müssen also PV incl. Speicher umsetzen. Aufgrund des sehr nassen Winters wurde der Hausanschluss erst im Mai 18 gelegt und das EVU lies sich bis September(!) 18 Zeit auch die Zähler zu setzten. (Anmeldung und Inbetriebnahme durch meinen Elektriker) Somit ging die Gesamtanlage das erste mal am 18.9.18 zu Testzwecken ans Netz (dies ist auch das im Inbetriebnahmeprotokoll vermekte Datum). Bei der Freischaltung durch den EVU (also Einspeisebeginn) ging es dann aber sehr schnell (ca. 2 Wochen).
<ironie> Ich bin nur froh, dass wir so einen bescheidenen Sommer hatten und ich nicht allzuviel "verpasst" habe </ironie>
"Gewerbe" wurde dem Finanzamt 2018 angezeigt und direkt nach Mittteilung der neuen Steuernumer wurden alle USt.-VA nachgereicht und auch erstattet. Ebenfalls wurde Die USt.-Erklärung / Gewinnermittlung für 2017 abgegeben, keine Einwände des FA.
Hierin wurden für 2017 als Betriebsausgaben geltend gemacht:
Material-/Wareneinkauf 180,34€
Abschreibung unbew. WG 84,69€
Vorsteuer 1795,28€
Summe 2060,31€
Betriebseinnahmen 0€
Dies habe ich so auch in der Einkommensteuererklärung angegeben. Da das FA auch noch ein paar andere Sachen in Bezug zur ESt. klären wollte hatte ich telefonischen Kontakt mit meiner Sachbearbeiterin und sie teilte mir nebenbei mit, dass die Betriebsausgaben nicht anerkannt werden würden, da die Anlage noch nicht in Betrieb genommen sei.
Im Bescheid liest sich das dann wie folgt:
ZitatWie Ihnen telefonisch mitgeteilt wurde, sind keine Einkünfte aus dem Betrieb der PV-Anlage erzielt worden, da diese aufgrund der Nichtinbetriebnahme nicht funktionsfähig ist.
Ende FA.
Die erstattete USt. 2018 darf ich dann aber brav als Einnahme versteuern...
Ich bin jetzt erstmal ziemlich ratlos.
Hat das FA Recht? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ja fast jedes Unternehmen, sei es "Startup" oder BER-Betreibergesellschaft zunächst mal nur Ausgaben hat, bevor es Einnahmen erzielen kann.
Wenn dies so richtig ist, kann ich die Betriebsausgaben dann nach 2018 ziehen?
Für die AFA kann ich mir das ja noch gut vorstellen, also ab Inbetriebnahme etc. Aber für die UST?
Ist das Geld (für mich) einfach verbrannt? Oder verstehe ich hier irgendetwas grundsätzlich falsch / habe selbst etwas falsch gemacht?
Sollte der Bescheid so nicht korrekt sein, Einspruch einlegen? Steuerberater/-anwalt?
Vielen Dank schonmal und noch einen sonnigen Samstag!
Nolle