Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot einer PV Anlage, die Anfang 2019 gebaut werden soll. Ich soll heuer 90% und 2019 10% des Kaufpreises zahlen. Die Anlage geht 2019 ans Netz. Wenn ich richtig recherchiert habe, kann ich 40% des Kaufpreises in meiner 2018er Ek Steuererklärung als IAB eintragen. Die Anlage hat 99,75kwp.
Jetzt wird ja höchstwahrscheinlich ab 2019 die Einspeisevergütungen um 20% gekürzt. Ich habe das Bauvorhaben erstmal on hold gelegt. Da ich aus steuerlichen Gründen aber 2018 den IAB brauche, würde ich ihn auch so in meine Steuererklärung eintragen.
ABER
Was passiert,wenn ich die Anlage dann doch nicht kaufe/finanziere, sondern anstatt dessen 3-4 kleinere Anlagen <40kwp, um nicht von der Kürzung betroffen zu sein. Der Kaufpreis, bzw. der IAB wird dann ein anderer sein, als in der Steuererklärung 2018 angegeben. Gibt es dann eine weitere Steuererstattung, bzw. muss ich Steuern nachzahlen, bei veränderten IAB?
IAB 2018/2019
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Hallo,
beim ersten Mal wird das Finanzamt evtl. genauer hingucken, denn prinzipiell hängt der IAB ja am konkreten Wirtschaftsgut, für das du ja auch ein Angebot nachweisen musst. Es gab wohl Fälle, wo ein IAB für Auto Modell X gebildet und für Modell Y aufgelöst wurde, und das nicht anerkannt wurde.
Du kannst das potentielle Problem umgehen, in dem du den IAB einfach auf das abstrakte Wirtschaftsgut "PV-Anlagen(n)" in der Einheit kWp bildest, evt. in sinnvollen Blöcken (30+30+40).
BTW 90%/10% ist dreist, würde ich nicht machen. Materialkosten sind heutzutage ein wesentlich kleinerer Teil Gesamtkosten als früher einmal, als 90/10 weit verbreitet war. -
Danke für die Info.
Wenn ich den IAB 30+30+40 bilde, aber am Schluss kommt 20+25+30+39 raus, was passiert dann mit dem gebildeten IAB?
Dann wäre bei gleichem Kaufpreis je kw die Investitionssumme und somit der neue IAB 14% höher als der gebildete IAB. Gibt es dann vom FA eine Nachzahlung? Wie liefe es in die andere Richtung, wenn ich nur 2 Anlagen mit je 38kwp finde? Denke mal, dann muss ich Steuern nachzahlen.
BTW der Bau sollte lt. Generalunternehmer nur ca. 2-3 Wochen dauern. Bezahlt würde nach Baufortschritt. Und 2019 ist ja schon bald. -
seit 2016 muss man für den IAB nichts mehr genau festlegen!
Nur die Summe reicht.https://www.bundesfinanzminist…che-gewinnermittlung.html
Unter 2.1 findet man:
Ab 2016: Investitionsabzugsbeträge ohne Funktionsbenennung
Der Steuerpflichtige kann nunmehr ohne weitere Angaben Investitionsabzugsbeträge für begünstigte künftige Investitionen bis zum Höchstbetrag von unverändert 200 000 € gewinnmindernd abziehen. Eine tatsächliche Investitionsabsicht wird nicht mehr vorausgesetzt.
edit: Außerdem hat man 3 Jahre Zeit den IAB auszugeben !
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...Nur die Summe reicht....
Und wenn die dann nach oben oder unter abweicht? -
Ok, bilde den IAB für "PV-Anlagen", nimm als Betrag max. 40% deiner Angebotssumme, und dann kannst du mit dem Rest später bauen oder löst den diesen unbenutzten Teil, den du auch in den nächsten drei Jahren nichts nutzen willst, gleich wieder auf.
Ich würde den dann aber eher nutzen, um später irgendwo was zu bauen.Ein ähnliche Situation wirst du haben, wenn in der Zwischenzeit die Preise wieder gefallen sind, und deine geplanten 40% von der Angebotssumme nicht mehr 40% vom tatsächlichen Kaufpreis sind. Z.B. sind ja diesen Sommer die Modulpreise gleich mal 20% innerhalb weniger Wochen gepurzelt, und inzwischen noch weiter...
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danke an alle!
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Da ich im anderen Thread nicht mehr editieren kann und mein Thema jetzt nicht ganz so weit weg ist:
Ich möchte die Regelbesteuerung wählen und den IAB für die Steuererklärung 2018 nutzen.
Was muss ich dafür tun, damit das auch klappt? Wie bemerkt das FA, dass ich eine PV betreiben werde bzw. betreibe? Muss ich dazu noch irgendwas anmelden? Irgendwas davon zwingend in 2018 noch notwendig?
Danke euch.