Netzbetreiber zahlt keine EEG-Vergütung mehr
- sparfuchs47239
- Geschlossen
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Warum hast du dem Finanzamt gegenüber eine GbR gemeldet? Wer war denn jetzt der Unternehmer?
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Warum hast du dem Finanzamt gegenüber eine GbR gemeldet? Wer war denn jetzt der Unternehmer?
...ich möchte hier im Grund keine Rechtsberatung betreiben, aber alles was ich hier im Thread allgemein-bedeutend beschreibe, kann man auch so (nach etwas suchen über Google bzw. den genannten Stellen) im Internet nachlesen !
--- Gbr ---
Eine Gbr ist die einfachste Form einer Personengesellschaft.
Beispiel: Tun sich 2 oder 3 Arbeitskollegen zusammen und betreiben eine Fahrgemeinschaft, bilden (und gründen) sie im Grund gleich eine Gbr. Diese Gbr (und praktisch jede andere) begründet sich "aus dem gemeinschaftlichen, wirtschaftlichen Zwecke" --- hier, Ersparnis von gefahrenen KM / Benzinverbrauch.
- hast Du eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus und jeder der Bewohner erhält Strom aus der Anlage, dann sind ALLE Bewohner gleichzeitig Mitgesellschafter einer so gegründeten Gbr.
- ohne Dir zu Nahe zu treten … ist Deine PV-Anlage auf Deinem Einfamilienhaus verbaut und wird die so erzeugte Energie ins Hausnetz eingespeist, ist JEDER Bewohner (ab geschäftstüchtigem Alter) - Frau, KInder etc. sobald Mitgesellschafter einer so einfach gegründeten Gbr.
… ist dieser Zustand bei Dir so, und hast Du keine Gbr gemeldet, so begehen die anderen Mitbewohner Unterschlagung von Umsatzsteuern.
- zur Gründung oder Regelung einer Gbr KANN ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden - dann haben sich alle Mitgesellschafter an den Inhalt dieses Vertrages zu halte. Wird kein Vertrag geschlossen, so ist diese Gbr praktisch nur "eine lockere Gesellschaft aus gemeinschaftlichen-wirtschaftlichem Zwecke".
- besteht die Gbr nur als 2 Personen und einer von den beiden verlässt die Gemeinschaft löst sich die Gbr somit praktisch auf.
- in den Richtlinien der Bundesnetzagentur zum EEG gibt es ebenfalls die Anweisung (sinngemäß - bin jetzt zu faul das rauszusuchen), das "sofern min 2 (oder mehrere) Personen einen wirtschaftlichen Nutzen aus der erzeugten Energie einer derartigen Anlage haben, so ist entgegen der Finanzbehörde (auf Grund der Umsatzsteuer) eine Gbr zu gründen."
- genau dies haben wir (meine Ex und ich) getan.
- sie hat vor einiger Zeit das Haus verlassen. Hat die Schlüssel zurückgelassen = somit die Verfügungsgewalt zum Haus und zur Anlage aufgegeben … und da es keinen Gbr-Vertrag gab, gibt es auch nichts was zu regeln wäre … und somit hat sich die Gbr durch IHR VERLASSEN EINFACH aufgelöst !
- im EEG heißt es ganz klar: "wer, unabhängig vom Eigentum (der Anlage), der Anlagenbetreiber ist, und einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Energie der Anlage hat, hat Anspruch auf die Vergütung der aus der Anlage erzeugten Energie."
- jetzt ist also zu klären, wer als Anlagenbetreiber definiert werden kann...
- dies ist (sind) die Person(en) die die Verfügungsgewalt zur Anlage haben.
Rechtsgrundlagen:
GBR:
>>> https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts_(Deutschland)
>>> https://www.firma.de/firmengru…definition-und-bedeutung/
Energie-Einspeisungs-Gesetz (EEG):
§ 3 Abs. 2 + § 8 Abs. 1-4 + § 21 Abs. 1+2
Leitfaden der Bundesnetzagentur:
Punkt 4.1.2 'Betreiber der Stromerzeugnisanlage' + Punkt 4.1.4 'Personenidentität'
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Das erinnert mich schwer an die Juristerei, die ich mal mit meinen Ex-Mietern hatte. Mir wird jetzt noch übel, trotzdem ich den Müll gewonnen hatte. Gewinner waren letztendlich aber nur die Juristen, die sich auf Kosten der Steuerzahler am Leben halten. Einer der Gründe warum ich auf die Einspeisevergütung (derzeit unglaubliche 10,xy Cent) verzichten möchte und auf Eigenverbrauch abstelle.
Auch wenn man damit Geld verschenkt, dafür schont es zumindest die Nerven.
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ohne Dir zu Nahe zu treten … ist Deine PV-Anlage auf Deinem Einfamilienhaus verbaut und wird die so erzeugte Energie ins Hausnetz eingespeist, ist JEDER Bewohner (ab geschäftstüchtigem Alter) - Frau, KInder etc. sobald Mitgesellschafter einer so einfach gegründeten Gbr.
Sorry, aber das ist Unsinn.
Man definiert einen Betreiber der PV-Anlage.
Auf diesem lauft der Einspeisezähler (und idealerweise der Strombezug).
Was der Betreiber mit dem Strom ausdem Gewerbe PV-Anlage macht, wechen er privat entnimmt, ist sein persönliches vergnügen.
Der einzelne Betreiber fürt für den Privat genutzen Strom die USt. über die UWA ab.
Er berücksichtigt in der Einkommensteuer entsprechend die Sachentnahme.
Ob jetzt im Haushalt eine Person lebt oder die Großfamile bestehend aus 100 Leuten, ist irrelevant.
… ist dieser Zustand bei Dir so, und hast Du keine Gbr gemeldet, so begehen die anderen Mitbewohner Unterschlagung von Umsatzsteuern.
Und das darfst Du bitte einmal erklären, wo hier eine "Unterschlagung" begangen werden sollte.
Nebenbei heist es bei Steuer "Verkürzung".
An der Summe der USt. änderst sich kein einziger Cent, ob GbR oder Einzelfirma.
Ebenso bei der Einkommensteuer ändert sich nichts. (Es gäbe Konstrukte, bei denen mit einer Gbr in Summe weniger EkSt. anfallen könnte, als als Einzelfirma. Ist aber eine andere Baustelle.)
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SORRY, ich weiß nicht, wie man ein Teilzitat aus einem Fremdbeitrag löst und darstellt - deswegen jetzt SO:
ZITAT von Andre78:
Man definiert einen Betreiber der PV-Anlage.
Auf diesem lauft der Einspeisezähler (und idealerweise der Strombezug).
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- dies ist soweit richtig.
- die Definition läuft über EEG § 3 Abs. 2:
>>> "wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt".
- zusätzlich ist von Bedeutung "wer eine Verfügungsgewalt zur Anlage hat".
- es muß nicht explizit einen "Einspeisezähler" geben.
In meinem Fall gibt es einen 2-spurigen Stromzähler (rein + raus). Und dieser gehört zum Hausanschluß.
In meinem Fall bin ich aber bei dem VNB bei der Abnahme der Anlage a) als Eigentümer, als auch b) als Anlagenbetreiber der Anlage eingetragen worden. Zudem läuft der Vergütungsvertrag (der als Antwort nach der Abnahme kam) auf meinen Namen.
Meine Ex wird da nirgends aufgeführt.
ZITAT von Andre78:
Was der Betreiber mit dem Strom ausdem Gewerbe PV-Anlage macht, wechen er privat entnimmt, ist sein persönliches vergnügen.
Der einzelne Betreiber fürt für den Privat genutzen Strom die USt. über die UWA ab.
Er berücksichtigt in der Einkommensteuer entsprechend die Sachentnahme.
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- dies ist nur indirekt richtig.
- ich weiß nicht woher Du dieser Meinung bist, oder ob dies nur Deine private Ansicht ist !?
- mein (damals noch unserer) Steuerberater, als auch die Finanzbehörde, als auch mein jetziger Anwalt berieten mich (damals uns), das WIR zur Finanzbehörde eine Gbr benennen müssen, WEIL (!)
- WIR BEIDE (durch das Bewohnen des Hauses) die Verfügungsgewalt zur Anlage haben und WIR BEIDE einen wirtschaftlichen Nutzen aus der erzeugten Energie haben. = meine Ex, als auch ich profitierten durch das gemeinsame bewohnen des Hauses aus der erzeugten/erwirtschaften Energie.
- Fazit: JEDER der einen wirtschaftlichen Nutzen aus der erzeugten Energie hat, hat diese Erwirtschaftung (Einspeisung) zu versteuern.
- anders ist es; wenn ich (als Anlagenbetreiber) den Strom intern an meine Ex verkaufen würde. Dann ergibt sich aber ein Handel (zwischem dem Anlagenbetreiber und dem Verbraucher) vor der Einspeisung ins Netz.
- siehe dazu:
"Leitfaden der Bundesnetzagentur Punkt 4: Abs.: 1 - 4.4"
ZITAT von Andre78:
Und das darfst Du bitte einmal erklären, wo hier eine "Unterschlagung" begangen werden sollte.
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Da frage doch einfach mal bei Deinem Finanzamt oder einem Steuerberater nach !
- der Jenige, der selbst-erzeugte Energie ohne eine Steuerverrechnung nutzt (also ohne Handelsvertrag) begeht Steuerbetrug / Unterschlagung !
- ich empfehle wieder dazu den "Leitfaden der Bundesnetzagentur"
- aber hier nur ein Auszug:
3.3 Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch Ist die natürliche oder juristische Person, die den Strom verbraucht (Letztverbraucher), identisch mit der Person, die diesen Strom zeitgleich erzeugt, so scheidet eine „Lieferung“ dieses selbsterzeugten Stroms im Sinne von § 60 Abs. 1 EEG mangels Personenverschiedenheit aus. Die EEG-Umlage kann daher nicht von einem beliefernden EltVU, sondern nur von dem Letztverbraucher selbst getragen werden.
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Vielleicht hast du meine Frage falsch verstanden. Ich wollte wissen, warum du die Anlage nicht auf dich allein angemeldet hast.
Den Rest deiner epischen Ausführungen halte ich für sachlich falsch.
Die Anlage ist überall auf mich angemeldet !
Für Dich noch`mal:
- ich bin der nachgewiesene Eigentümer.
- ich bin beim VNB abgenommen und eingetragen als Anlagenbetreiber.
- ich bin bei der BNA als der Anlagenbetreiber gemeldet und eingetragen.
- lediglich für die Finanzbehörde waren wir eine Gbr. Weil WIR BEIDE einen wirtschaftlichen Nutzen aus der erzeugten Energie hatten. … und die Gbr bestand ohne Vertrag und ist nach allen rechtlichen Inhalten einer Gbr aufgelöst.
...und falls Du meine Ausführungen für falsch hältst, wieso schaust Du nicht einfach mal auf meine beigelegten Links (um die Richtigkeit meiner Ausführungen nachzulesen !?)
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Wir reden doch hier vom Finanzamt, denn hier ist ja wohl die einzige Stelle wo du nicht allein gemeldet bist.
Wenn du als alleiniger Betreiber beim VNB gemeldet bist, bist du auch der Einzige, der aus der PV-Anlage Einnahmen aus Gewerbebetrieb erzielt. Schau mal auf die Gutschrift, wer da als Empfänger drauf steht.
Deine EX hat keine Einnahmen erzieltVon daher wird die Anmeldung als GbR wohl schlicht falsch gewesen sein.
Es ist völlig unerheblich, wer den Strom aus der PV-Anlage verbraucht. Bei mir sind es Frau, Kinder, Putzfrau, Freunde zu Besuch und zur Not alle Partygäste, die sich am nächsten Morgen rasieren und die Haare föhnen. Rate mal, wer beim Finanzamt als Unternehmer gemeldet ist und brav seine Steuern abführt
Du solltest mal einen Besuch bei einem Steuerberater in Erwägung ziehen.
Edit: Du solltest den Steuerberater wechseln.
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Was macht ihr für Partys dass deine Freunde ihre Rasierer mitbringen?