Ich komme gerade vom Treffen der "Netzmeister" und eingetragenen Elektriker.
Habe jetzt das erste vereinfachte Anmeldeverfahren für Kleinanlagen und die Anmeldung hier und möchte das mal schnell vorstellen.
Erst mal Zusammenfassung:
"Für steckerfertige Erzeugungsanlagen gilt neben den in dieser VDE-R-N4105 formulierten Anforderungen die DIN VDE 0100-551-1. Wird eine steckerfertige Eruegungsanlage über eine vorhandene, spezielle Energiesteckdose nach VDE V 0628-1 (Anmerkung: oder einen Festanschluß) angeschlossen und ist ein Zweirichtungszähler auf dem zentralen Zählerplatz vorhanden, darf im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 die Unterschrift des Anlagenerrichters entfallen. (Anmerkung: des eingetragenen Elektrikers) Dies gilt nur bis zu einer sAmax<= 600VA je Anschlussnutzeranlage.
Das bedeutet natürlich:
- ich darf mit max 600 VA in einen Endstromkreis einspeisen - je Anschluss - wenn die Anlage der AR4105 entspricht und brauch dazu keine Meldung eines eingetragenen Elektrikers und den ganzen Kladderadatsch !
- ich kann eine Energiesteckdose einsetzen - die dann ein Elektriker einbaut - oder einen Festanschluss (Geräteanschlußdose)
- der gewählte Stromkreis muss die geplante Einspeiseleistung nach VDE 0298-4 aufnehmen können. Grob gesagt:
1,5 mm2 Cu - 10 A Absicherung - max. 600W
2,5 mm2 Cu - 16 A Absicherung - max. 600 W
- TAB und dann neu VDE AR-N 4100 muss eingehalten werden
- entsprechend muss ein WR mit entsprechender Zulassung und entsprechendem NA Schutz eingesetzt werden.
- Meldung zum Marktstammdatenregister muss erfolgen - allerdings sind die Strafen hier - Vergütungskürzung etc - zu vernachlässigen
- ein Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler muss vorhanden sein - hier wird der kostenlos ausgetauscht wenn nicht vorhanden.
Zusammenfassend:
Der aufwändige Anmeldeprozess ist demnach hinfällig und eine Einspeisung in den Endstromkreis zulässig. Konsequenzen aus der Nichtmeldung im Marktstammdatenregister sind unwahrscheinlich. Eine Energiesteckdose kann - muss aber nicht eingesetzt werden, auch der Festanschluß per Geräteanschlussdose ist zulässig ( Anmerkung: und viel billiger)
Die Anmeldung umfasst nur noch eine DIN A4 Seite und kann vom Betreiber unterschrieben werden.
Was wurde jetzt mit all dieser Diskussion erreicht ?
- eine Energiesteckdosennorm wurde erfunden - obwohl der Festanschluß einfach auszuführen ist
- eine Endstromkreiseinspeisung ist zulässig - obwohl diese nach europäischer Richtlinie eh schon zulässig war
- eine Begrenzung auf 600VA hat stattgefunden - was 2,6 A entspricht...
- ein verkürztes Anmeldeverfahren wurde ausgearbeitet - was vor ca 3 Jahren von der EU beauftragt wurde....
Ich denke - mit der verkürzten Anmeldung ist man auch rechtlich recht schön raus und Guerilla muss nicht mehr sein.
Ohne eingetragenen Elektriker wird das Ganze billiger und kann den Kleinstanlagen damit recht gut helfen.
Ich bin mal gespannt, was passiert !