Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
Vor einigen Jahren habe ich eine 30 kWp-PV-Anlage auf einem Schulgebäude gebraucht gekauft. IBN 2010, Volleinspeisung.
Nun hat sich dummerweise herausgestellt, dass die Anlage zur damaligen IBN zwar mit dem Messsystem Volleinspeisung gemeldet wurde, aber in Wirklichkeit in das Schulnetz einspeist. Eigentlich hätte sie also als "kaufmännisch bilanzielle Weitergabe" gemeldet werden müssen. Dies hatte in den vergangenen Jahren für mich keine Konsequenzen, weil ja nach Erzeugungszähler abgerechnet wurde. Da mein PV-Strom jedoch dadurch von der Schule verbraucht wurde, hätte das bei ihr abrechnungstechnisch berücksichtigt werden müssen.
Mein Problem ist jetzt Folgendes:
Momentan hat die Schule einen Standard-Lastprofil-Zweirichtungszähler und ich einen Standard-Lastprofil-Einrichtungszähler. M.E. könnte man damit den Bezug der Schule schön rechnerisch ermitteln.
Mein VNB Westnetz fordert nun jedoch den Austausch beider Zähler gegen entsprechende RLM-Zähler lt. deren Messkonzept 5:
Wenn ich die Schule nicht überreden kann, die eigenen Zählermehrkosten zu tragen, dann kommen über 600,- € Mehrkosten pro Monat für die Zählergebühren auf mich zu , ansonsten immer noch über 300,- €/Monat.
Wenn die Schule bereits eine RLM-Zählung hätte, könnte ich es ja verstehen, dass ich ebenfalls einen RLM-Zähler bräuchte. Muss das aber bei der vorliegenden Konstellation auch so sein?
Demnach wäre es heutzutage finanziell tödlich eine Anlage bis 60 kWp per käufmännisch bilanzieller Weitergabe in ein Hausnetz einzuspeisen, welches mit SLP-Zähler gezählt wird.
Leider kommt eine Einspeisung am Hausanschluss im Nachhinein auch nicht mehr infrage, da der Weg quer über den Schulhof gehen müsste und damit unwirtschaftlich wäre.