Hallo,
wir besitzen eine 12 kWp-Anlage aus 2013, also vor der EEG-Abgabepflicht. Nun wollen wir den Carport mit weiteren rund 5 kWp belegen. Diese Anlage bekommt auch einen neuen/ eigenen Wechselrichter. Zusätzlich soll ein Speicher eingebaut werden (ich weiß, dass sich dieser nicht rechnet). Von der Technik wird es alles SMA. Der zweite WR wird also am schon vorhandenen Sunny Home Manager hängen, beide speisen in den Speicher ein bzw. ins interne und externe Netz.
Meine Frage: Die zweite Anlage ist schon eine Neuanlage, die, wenn sie unter 7 kWp liegt, von der EEG-Abgabepflicht befreit ist. Die Erstanlage bleibt unangetastet. Richtig?
Danke euch
Ilchi