Weil das halt mal im EEG steht, beachte dazu auch die Übergangsvorschriften, nach denen das EEG2012 (noch genauer nach EEG2017 das EEG2014 aber dort steht das selbe bezüglich EEG2012, auch in den Übergangsvorschriften) in dem Fall weiter gilt.
OT: buergersolar: du warst wirklich lange nicht im Thema, wenn du die ganze "MIM-Zeit" nicht mitbekommen hast. Ex post muß man das auch nciht wissen, wenn man keine Anlage hat, die drunter fällt, weil das eine Sackgasse im EEG war und mehr oder weniger im EEG2014 durch die verpflichtende Direktvermarktung für größere Anlagen abgelöst wurde.
OT2: ettliche VNB fordern ja gerne mal getrennte Messung sobald sie IBN 4/12 bis 7/14 lesen, übersehen dann aber, daß bis 10kWp MIM eben nicht gilt