Servus liebes Forum,
ich bin ab 19.09 Besitzer einer PV-Anlage. 8,7kwp mit 9kwh Batteriespeicher. Die steuerliche Erfassung wurde bereits von mir abgegeben. Habe auch schon einige Anschaffungen getätigt, PV-Steuer-Programm, Microsoft Excel Programm, LAN-Anschluss in den Keller gelegt.
Wie muss ich nun weiter vorgehen? Würde ja gerne die Rechnungen für die bereits getätigten Käufe mit angeben. Die Sachen habe ich bereits im Juli/August gekauft.
Wenn hier jemand aus dem PLZ Bereich um 85... oder 852.. ist und mir das ganze auch persönlich zeigen kann wäre Klasse.
Mache meine normale Steuer selbst über ELSTER aber das hier ist ja schon komplexer.
Das Finanzamt hat mir bereits mittgeteilt das Sie erst bei den Anträgen von Mitte Mai sind .
Also die Steuernummer kann noch dauern bis ich Sie bekomme, dies hat wiederum Auswirkungen auf die Einspeisung von Bayerwerk. Die ja nur mit der Steuernummer für PV tätig werden, bzw die einspeisevergütung rückwirkend zahlen. Auch hier heißt es das die mit ihrem Zählertausch ein paar Monate hinterher sind.
Über Antworten von euch würden ich mich freuen.
LG Markus
Hilfe bei der Steuer
-
-
-
Normalerweise kriegst du keine Steuernummer, wenn du deine PV-Steuererklärung beim gleichen FA abgibst wie deine normale Steuererklärung (war bei mir Anfangs anders, da die PV auf Zweitwohnsitz liegt). Das heißt dem VNB gibst du einfach die normale Steuernummer an und gut... Würde mich aber wundern, wenn die dir ohne Zähler irgendwas rückwirkend zahlen. Bei mir passierte das auch erst ab April (Zählertausch Elektriker NetzeBW), obwohl die Anlage bereits ab März lief (Anschluss Elektriker Solateur).
Weil du es nicht erwähnt hast... Auf jeden Fall nach technischer IBN vom Solateur (egal ob mit oder ohne Zähler) bei der BNA anmelden um die Vergütung zu sichern. Ne Kopie der Bestätigung geht dann auch an den VNB.
Sobald das FA die Bearbeitung abgeschlossen hat werden sie sich melden und du musst dann die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die vergangenen Monate nachreichen. Da trägst du dann deine Anschaffungskosten im jeweiligen Monat ein, sowie die netto EEG-Abschlagszahlungen (falls du nen Einspeisevertrag unterschreibst) plus geschätzter unentgeltlicher Wertabgabe (für USt auf Eigenverbrauch). Letztere Zahl ziehst du dann erst mit der Dezember VA Anfang Januar glatt... Das erspart dir die monatliche Rechnerei und du trägst bis auf Dezember immer die gleiche Zahl ein (=2Minuten Arbeit).
-
Danke für Deine schnelle Antwort. Ja ist beim gleichen Finanzamt. Die Dame meinte dies nur bezüglich meiner Nachfrage wann ich mit der Steuernummer rechnen kann. Dann hätte Sie ja sagen können das sich diese nicht ändert.
Bezüglich des bayernwerks war das von der dame so gemeint, der Zähler wird zwar montiert aber die Steuernummer muss nachgereicht werden falls nicht vorhanden. Und dann würde die Einspeisevergütung rückwirckend gezahlt. Vorm zählertausch kann ich nix bekommen schon klar
Zitat von ragtimeLetztere Zahl ziehst du dann erst mit der Dezember VA Anfang Januar glatt... Das erspart dir die monatliche Rechnerei und du trägst bis auf Dezember immer die gleiche Zahl ein (=2Minuten Arbeit).
Dezember VA Anfang Januar??? Wie soll ich das verstehen?
Die vom Bayernwerk meinte auch ich solle eine Fristverlängerung beantragen, da die Ihre Abrechnungen oft erst zum 15 des Monats machen.
-
Bei mir hat sich die Nummer nicht gändert... Mittlerweile mach auch ich alle Erklärungen beim gleichen FA. War ihnen wohl zu blöd mit der gesonderten Feststellung der Einkünfte.
Du musst bis Ende nächstes Jahr nun für jeden Monat bis zum 10. des Folge-Monats Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen (bei Regelbesteuerung,... also ohne KUR, was ich bei dir angenommen hatte, da du oben was von Rechnungen angeben schriebst). Und zwar mittels Elster,... also online Zugang&Zertifikat besorgen, falls du das bisher noch nicht nutzt!
Da steht normalerweise jeden Monat das gleiche drin, bis auf Dezember wo das Jahr abgerechnet wird. Davor waren es ja nur Abschlagsbeträge und am 31.12. liest du dann deinen Einspeisezähler ab und der VNB macht die Endabrechnung. Die ist bei NetzeBW dann auch vor dem 10. Januar da und beglichen, so dass ich in der DezemberVA den richtigen Ausgleichsbetrag angeben kann (incl. der dann erst exakt bestimmten USt auf den Eigenverbrauch). In der echten Umsatzsteuererklärung (die du bis Mai abgeben musst) kommt somit unterm Strich ne Null raus und es fließt kein weiteres Geld mehr und das ganze rutscht beim FA ohne weitere Rückfragen durch.
Falls du keinen Einspeisevertrag unterschreibst und jeden Monat exakte Rechnungen stellst (und anmeldest) erübrigt sich das natürlich. Der VNB ist dein Kunde, nicht umgekehrt, und der kriegt normalerweise Rechnungen für deine erbrachten Leistungen. Sie sind aber so 'nett' und nehmen uns diesen Aufwand ab, indem sie uns 'nötigen' diesen Knebelvertrag zu unterschreiben... Ok, ich gebe es zu... Faul wie ich bin war es mir ganz recht. NetzeBW ist aber auch ein sehr vorbildlicher und pünktlicher Zahler... :wink:
-
Na dann werd ich es erstmal mit meiner jetzigen Steuernummer machen. Und abwarten auf die Abschläge vom VNB und wann diese reinkommen, sonst benötige ich eine Fristverlängerung.
Dann könnte ich ja die UStVA theoretisch schon ab jetzt machen. Den Elster Zugang habe ich ja.
Keine Ahnung ob Bayernwerk einen Vertrag dazu hat.
Ich kann in dem PV-Steuer Programm den monatlichen eigenverbrauch angeben und dies wird dann alles berechnet.
Das Programm ist ja hier aus dem Forum. -
Du brauchst keine Fristverlängerung für die Zahlungen des Netzbetreibers. Egal wann er dir für welchen Monat Gelöd überweist: steuerlich wirksam wird die Überweisung bei der Einnahmenüberschussrechnung erst mit dem Datum des Geldeingangs auf deinem Konto.
Wenn dir alöso der NB den Monat September erst im Januar 2019 vergütet, kommt dieser Betrag in die USt-VA für Januar/19, nicht früher.mfg
Paulchen -
Richtig,... Das mit der Endabrechnung Anfang Januar und Zugehörigkeit zur DezVA gilt auch nur da... Stichwort 10-Tagesregel für wiederkehrende Zahlungen am Jahresende. Und die ist auch nicht verlängerbar... Da muss dein Kunde halt gucken, dass er das rechtzeitig gebacken kriegt oder es zählt zum Folgejahr.
-
Hallo, danke für eure Antworten. Ich werde mich daran probieren. Mit Paulchens Software sollte dies ja einfach klappen.
Ich rufe nächste Woche beim Finanzamt nochmal an und Frage konkret nach der Steuernummer ob diese bleibt. -
Zitat von ragtime
Falls du keinen Einspeisevertrag unterschreibst und jeden Monat exakte Rechnungen stellst (und anmeldest) erübrigt sich das natürlich. Der VNB ist dein Kunde, nicht umgekehrt, und der kriegt normalerweise Rechnungen für deine erbrachten Leistungen. Sie sind aber so 'nett' und nehmen uns diesen Aufwand ab, indem sie uns 'nötigen' diesen Knebelvertrag zu unterschreiben... Ok, ich gebe es zu... Faul wie ich bin war es mir ganz recht. NetzeBW ist aber auch ein sehr vorbildlicher und pünktlicher Zahler... :wink:
Hierzu möchte ich ergänzen: Die NetzeBW zahlt monatliche Abschläge auch ohne extra Einspeisevertrag. Zumindest ist es bei mir so. Mir ist auch bisher gar kein Einspeisevertrag angeboten worden. Rechnungen stelle ich keine. Lediglich Bank- und Steuerdaten musste ich angeben. Die monatlichen Abschläge erschienen mir allerdings zunächst zu niedrig, das wurde dann aber unproblematisch nach meinem Hinweis angepasst. Inbetriebnahme war im Frühjahr 2018. Vielleicht hat sich das Verhalten der NetzeBW zwischenzeitlich geändert? -
Ich glaube Bayernwerk vergibt auch keine Einspeiseverträge.