Hallo liebes PV-Forum,
als interessierter Leser und bisweilen „passives Mitglied“ habe ich mich nun entschlossen, mich im Forum anzumelden.
Hintergrund des Ganzen: ich plane mir eine „Mini-PV“-Anlage (2 Module mit je max. 300Wp + Mikrowechselrichter) für die Abdeckung des Grundbedarfs unsers EFH anzuschaffen und auch selber zu installieren.
Wie weit verbreitet sträubt sich auch mein Netzbetreiber, solche Kleinanlagen unbürokratisch anzumelden. Bei den Anmeldeunterlagen werden die üblichen „großen Geschütze“ aufgefahren, wie sie auch bei „normalen“ Anlagen mit >>1kW notwendig sind (inkl. Anschluss durch Elektriker, Anmeldung, Inbetriebnahmeprotokoll etc…). Dies wäre aber gar nicht mein großes Problem; meine Hauptsorge ist der Versicherungsschutz – speziell im Falle eines Brandes (z.B. durch Blitzschlag in die Solaranlage).
So weit ich informiert bin, beziehen sich die Versicherungen diesbezüglich auf die gültigen VDE-Normen – und die DIN VDE 0100-551-1:2016-09 ist ja immer noch ein „Entwurf“ – also "offiziell" noch nicht gültig und anwendbar. Oder sehe ich das falsch? Die DGS schreibt zwar, dass im Versicherungsfall ein Gutachter erst mal feststellen müsste, dass „der Schaden ohne steckbares Solargerät nicht aufgetreten wäre“ – aber wenn z.B. der Blitz in die Anlage einschlägt und einen Brand auslöst, dann ist die (nicht offizielle) Anlage ja der Grund des Brandschadens und somit würde ich den Versicherungsschutz verlieren, oder?
Hierzu eine weitere Frage: wie sieht es bzgl. Erdung bei Mini-PV-Analgen aus? Sowohl die Module als auch die Wechselrichter bieten Erdungsanschlüsse. Wie soll ich aber z.B. auf einem Balkongeländer meine Anlage erden? Welchen Querschnitt müsste eine solche Erdungsleitung haben?
VG,
Chris