Hallo, ich wollte nur kurz fragen wie das mit der gesetzlichen KV ist, wenn ich Einnahmen mit meiner PVA generiere. Gilt das auch als Einnahme oder sind regenerative Energien davon befreit und dürfen nicht von der DAK angerechnet werden?
Ich habe im Internet lediglich die Rentnergeschichten gefunden, was ich aber erst in 30 Jahren bin
Krankenversicherung und PV-Einnahmen
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Zitat von herrmann-s
Hallo, ich wollte nur kurz fragen wie das mit der gesetzlichen KV ist, wenn ich Einnahmen mit meiner PVA generiere
Ja, sie sind "beitragspflichtig" weil.... (Zitat von Techniker KK)"Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel:
Weitere DetailsEinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen"
ect. pp....
Hier noch der Link: https://www.google.com/url?sa=…Vaw3nW-Wi66wnpzeusoVQtsZf
Ein wenig "durchhangeln", dann findet man das....
Gruß Claus -
Der link von stromdachs bezieht auf freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung.
Ich denke, dass Du pflichtversichert bist.
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (PV) sind aber auf jeden Fall in der GKV beitragspflichtig.
Vielleicht hilft Dir das mehr weiter:
https://www.bundesgesundheitsm…beitraege-und-tarife.html -
Zitat von wschmeiser
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (PV) sind aber auf jeden Fall in der GKV beitragspflichtig.
das kommt darauf an, ob du wirklich selbständig bist, oder ob du Arbeitnehmer mit PV Nebenverdienst bist.
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Zitat von machtnix
das kommt darauf an, ob du wirklich selbständig bist, oder ob du Arbeitnehmer mit PV Nebenverdienst bist.
Gut dass Du darauf hinweist.
Sind Einnahmen aus PV nun Nebenverdienst?
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Wie so oft ist auch hier die Gesetzeslage "schwer begreifbar" und ggf. nach allen Seiten "auslegbar".
Aber es muß doch hier im Forum Leute geben, die es aus eigener Erfahrung am Besten wissen....
Claus -
Zitat von wschmeiser
Sind Einnahmen aus PV nun Nebenverdienst?
Wenn du pflichtversicherter Arbeitnehmer bist, dann sind deine Einkünfte aus dem PV Nebenverdienst beitragsfrei.
https://www.akademie.de/wissen/haupt-oder-nebenberufDie gute Nachricht vorweg: Selbstständige Nebeneinkünfte erhöhen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung normalerweise nicht. Wer in seinem Hauptberuf als Angestellter bereits versichert ist, braucht auf seine Zusatzeinnahmen aus freiberuflichen oder gewerblichen Nebentätigkeiten grundsätzlich keine zusätzlichen Sozialabgaben zu bezahlen!
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Hallo,
warum eigendlich , muss der Arbeitnehmer, dafür keine Sozialabgaben bezahlen ?
Verschiedene Rentner müssen für den PV Gewinn Sozialabgaben bezahlen, obwohl sie KK Versicherungsabgaben schon entrichten ??
Ist im Artikel 3 unsere Verfassung, nicht geregelt , daß alle Menschern vor dem Gesetz gleich sind ?
Oder sind Arbeitnehmer , und andere Rentner " gleicher "
Warum gibt es in unserm Staat unter den verschieden Menschen mit nur unterschiedlichen Berufen, so viele unterschiedliche Rechte ?
Ist das wirklich alles mit dem Artikel 3 zu vereinbaren ?
Gruß,
Fritz -
tja das ist bei mir leider auch etwas sehr schwammig.
Ich bin Tagesmutter und kann es mir sozusagen aussuchen, ob ich nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bin.
Allerdings "werde ich ausgesucht" und die Katze beisst sich in den eigenen Schwanz.
Damit es verständlicher ist bin ich mal ganz frech und poste die derzeitige Gesetzeslage:###
Freiwillige gesetzliche KrankenversicherungFür freiwillig gesetzlich versicherte Tagespflegepersonen ist die Einordnung ihrer Tätigkeit in haupt- oder nebenberuflich für die Berechnung des Versicherungsbeitrages von Bedeutung.
Für nebenberuflich Selbstständige liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.015,00 EUR im Monat (Stand 2018). Für sie gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent (Stand Januar 2018). Hierin ist kein Krankentagegeldanspruch enthalten. Bei einem Einkommen in Höhe von bis zu 1.015,00 EUR monatlich beträgt der Krankenversicherungsbeitrag – wenn keine besonderen Umstände (wie z. B. eine Privatversicherung des Ehegatten) vorliegen - 142,10 EUR (Stand Januar 2018). In den Fällen, in denen die Mindestbemessungsgrundlage überschritten wird, wird zur Festlegung des Versicherungsbeitrages das tatsächliche Einkommen herangezogen. Zu diesen prozentual berechneten Beiträgen dürfen gesetzliche Krankenversicherungen auch zusätzliche Beiträge erheben. Auskünfte hierzu erteilen die Krankenkassen.
Für hauptberuflich Selbstständige liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 2.283,75 EUR (Stand 2018) im Monat. Eine Krankentagegeldversicherung kann für hauptberuflich Selbstständige bei der gesetzlichen Krankenkasse oder für alle anderen auch bei privaten Krankenkassen zusätzlich abgeschlossen werden. Darin ist dann in der Regel auch der Anspruch auf Mutterschaftsgeld enthalten.
Tagespflegepersonen, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder in Kindertagespflege betreuen, gelten in der Regel als nicht hauptberuflich selbstständig (§§ 240, 10 SGB V). Sie können jedoch bei der Krankenkasse beantragen, als hauptberuflich selbstständig tätig eingestuft zu werden, um auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen zu können.
#####Ich vermute mal stark, dass mich die KK bisher als "nebenberuflich selbstständig" eingestuft hat. Mein Beitrag liegt bei knapp 200 Euro. Dh der niedrigste Tarif + Pflegeversicherung.
Ich hatte die Überlegung mich als hauptberuflich Selbstständig einstufen zu lassen wegen des Krankengeldes, aber ich glaube dann kollidiere ich mit der PV-Anlage.
Die Anlage hat 95000 Euro gekostet, hat knapp 34kWp und ging 2011 ans Netz und 2023 ist sie abbezahlt.
Ich spiele jetzt auch mit dem Gedanken, die PV auf Eigenverbrauch umzustellen, ich denke das hat dann auch wieder Auswirkungen. Dann ist ja der Verdienst weniger.
Diese Steuergeschichten machen mich total kirre! -
Die Lage ist unterschiedlich, je nach dem ob pflichtversichert oder freiwillig versichert.
Insbesondere bei Rentnern ist das der Casus Knaxi: Bist Du als Rentner pflichtversichertes Mitglied in der KVR, darfste beitragsfrei zuverdienen, z.B. durch Fotovoltaik, Vermietung und Verpachtung etc.
Biste freiwilliges Mitglied in der KVR, zahlste für jeden Euro, der dazuverdient wird, zusätzlich Krankenkassenbeiträge.
Ähnlich ist die Situation bei Angestellten.
Das Problem ist vielschichtig und manchmal können Krankenkassen nicht zwischen Einkommen und Einnahmen unterscheiden.
Ein Stb. oder Rentenberater sollte Licht ins Dunkel bringen können. (Die Rentenberatungen bei den Rentenversicherungen sind kostenlos).