Hallo zusammen,
gemäß §29 des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist der Smart Meter "bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt" einzubauen.
Wenn aber aktuell mehrere Anlagen am Netzanschlusspunkt installiert sind, wie ist das dann? Per EEG-Definition sind es getrennte Anlagen. Im Gespräch mit einem Mitarbeiter beim Netzbetreiber meinte er aber, dass die beiden EEG-Anlagen zusammengefasst werden und deshalb evtl. bald ein Smart-Meter kommt.
Was ist jetzt richtig?
Viele Grüße
Tobi