UPDATE:
Der Zähler sitzt zumindest schon mal...
Bis jetzt war es problemlos.
UPDATE:
Der Zähler sitzt zumindest schon mal...
Bis jetzt war es problemlos.
Cool :wink:
Gestern habe ich die Unterlagen bekommen für Anlage 2 (aus Mai/2017)
Mit allen Umrechnungen, Zurückrechnungen, neuen Abschlag etc.
Anfang der Woche hatte mich eine sehr nette und kompetente Dame angerufen und sich dafür entschuldigt, dass es 1 1/2 Jahre gedauert hat.
Jetzt hat meine 2. Anlage eine eigenen Lieferantennummer.
Gestern schaute ich auf das Konto und sah einen mega Betrag, der weit abweicht von den auf der Rechnung. D.h. dort hat (wieder) jemand einen Fehler gemacht und mir gut 500€ zuviel überwiesen. Meine Frau und ich haben es dann durchgerechnet wo der Fehler passiert sein muß und wir denken auch so ungefähr zu wissen, was falsch berechnet wurde.....*tiefdurchatmet*
Also muß ich am Montag wieder anrufen und sagen "Ihr habt da was falsch gemacht"
Ich bin aber fest davon überzeugt, es bis Ende des Jahres zu schaffen
Ab 1.1.2019 steht dann Wechsel auf KUR an, also Abschlag ohne MwSt. Habe das schon angekündigt und hoffe das Syna das dieses Mal ohne Problem hinbekommt. Die Chancen sind 50/50
Wie wird das erst, wenn wir eine 3 Anlage bauen ....
Na immerhin...
Trotzdem 2 Schritte vor und wieder 1 zurück
Hast du einen Einspeisevertrag mit der Syna geschlossen ?
Nö, habe ich 2014 schon abgelehnt und mehrfach mein Sätzlein mit den Verweis auf das EEG geschrieben.
Die Dame am Telefon wusste das auch, als ich sagt, dass ich keinen Vertrag brauche, sagte sie, den muss ich auch nicht zeichnen, weil es über das EEG geregelt ist.
Ich werde auch keinen machen.
Mir wurde (außer hier im Forum) von mehreren Seiten ebenfalls davon abgeraten, u.a. auch vom regional ansässigen Energieberatungszentrum.
Ja, du brauchst den Vertrag nicht zurück schicken. Ich hatte damals noch einen 2Zeiler geschickt.
Du könntest theoretisch über das Kontaktformular auch ein Ticket eröffnen. Schreibst einfach rein, dass du in Bezug auf das Schreiben den Vertrag ablehnst, da ohnehin nach EEG Gesetz vergütet wird. Dann bekommste eine Ticketnummer und hast es somit auch dokumentiert.
Hallo,
auf keine Fall den Vertrag unterschreiben. Das EEG regelt ja schon, dass der NB den Strom druch die EEG-Anlage abnehmen muss.
Das ist ein sogenanntes gesetzliches Schuldverhältnis (im EEG nachlesbar).
Falls du den Vertrag unterschreibst kann der Vertrag auch jederzeit später geändert werden. Beim EEG hast Du immer Bestandsschutz (auch für die Zukunft gesehen) , denn das EEG wird nie rückwirkend geändert. Deine Anlage bleibt immer an das EEG gekoppelt, an welche deine EEG-Anlage erstmalig in Betrieb genommen wurde. Das ist doch perfekt.
Hallo nochmals,
weder ich noch meine Kunden haben jemals einen Einspeisevertag unterschrieben und bekommen seit 15 Jahren dei EEG-Vergütung. Das EEG ist in diesem Fall wirklich genial.
Die Unterlagen sind natürlich OHNE den Vertrag an die Syna zurückgesendet worden.
Zählerstände vom 31.12.18 habe ich online gemeldet - mal sehen wie und wann es weitergeht...
PS: Selbst die Mitarbeiterin vom "Team Einspeiser" wies telefonisch darauf hin das der Vertrag nicht zurück geschickt werden müssen...