Hallo Zusammen,
ich habe mir vor kurzem eine mini Balkon PV-Anlage angeschafft und nach VDE-Vorschriften auch in Betrieb genommen.
Da die Satdwerke bei uns auf dem Dorf mitbekommen was ich mache, habe ich pro aktiv gefragt was ich für den Betrieb einer mini PV Eigenversorgungsanlage benötige.
Wenn ich nach VDE alles sicher installiert habe so müsste ich wohl meine PV, egal wie groß bei Ihnen anmelden und noch meinen Zähler tauschen lassen.
Scheinbar ist mein aktueller Zähler mit Rücklaufsperre nicht ausreichend, da die "Versorger" einen Nachweis benötigen was ins Netzt zurück geht. Egal ob das 10W oder 10.000KW sind! (Stimmt das?)
Ich könnte einen Zählerwechsel beantragen und einen zwei-Wege Zähler bekommen, sollte dann aber einen weiteren Hutschienen Zähler einsetzen welcher als NAchweis für das Finanzamt gezogen werden kann.
Offen gesagt ich verstehe das nicht so recht.
1. am liebsten wäre mir wenn ich einen Zähler mit Rücklauf hätte und ich unterm Strich die paar Watt die von mir erzeugt werden von meinem Verbrauch abgezogen werden. (Das sei nicht zulässig!)
2. Da ich bei Naturstrom bin und die Rückvergütung dann von den Stadtwerke kommen müsste, wie läuft das ab? Benötige ich einen weiteren Vertrag, bzw. wie wird das abgerechnet?
3. ich benötige einen weiteren beglaubigten Zähler für das Finanzamt, .. hääh warum?
Für diesen Zähler gibt es in meinem Zählerschrank keinen Platz.
Wie sieht die aktuelle Gesetzesage tatsächlich aus, darf ich eine 600Wp oder evtl. eine 1,5Wp PV-Anlage einfach betreiben und den übrigen strom einspeisen?