Meine Anlage von 2005 könnte (bei direktem Vergleich mit der Anlage von 2012) bei Ausrüstung mit neuen Modulen spielend noch die Kosten der Module zusätzlich erwirtschaften. (Degradation der alten Module plus höhere Erzeugungs-Leistung der Neuen)
Von einem Veräusserungserlös der 26kWp alte Module red ich jetzt mal gar nicht.
Die Kosten wären ja auf die Restdauer abschreibbar... ein Resterlös liefe theoretisch dagegen.
Muss ich es irgendwo "melden", wenn ich die Module gegen neue Module mit insgesamt GLEICHER kWp Leistung tausche?
Ich habe nicht vor mehr kWp zu installieren als jetzt vorhanden sind.
Sollte ich dem Netzbetreiber mitteilen warum mehr Strom erzeugt wird?
Muss das Bundesamt Bescheid bekommen???
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