für den 6.8.2018 hat e:veen jetzt die nächste Lastschriftabbuchung angekündigt.
Empfänger ist jetzt aber "Römermann Insolvenzverwalter"
somit werde ich die Abbuchung am Montag umgehend zurück holen.
allen noch ein schönes (heisses) WE
wemu
für den 6.8.2018 hat e:veen jetzt die nächste Lastschriftabbuchung angekündigt.
Empfänger ist jetzt aber "Römermann Insolvenzverwalter"
somit werde ich die Abbuchung am Montag umgehend zurück holen.
allen noch ein schönes (heisses) WE
wemu
Wer gegen den Widerruf einer Lastschrift die Lastschrift durchführt, bekommt ein ganz erstes Problem! Denn so was muss man nur an die Bankenaufsicht melden und die sind da eiskalt! Die Sperren den Mandaten vom Sepa Lastschriftverfahren.
Denn dieses Verfahren steht nur Bankkunden offen, die eine astreine Banklegende haben!
Dem Arsch von Insolvenzverwalter würde ich mal zeigen wollen, wo der Hammer hängt! Schade, mir persönlich passiert so was nie! Aber wozu hat man Freude und das Forum?
*Wenn ich Geld verliere, dann immer aus komplett eigener Dämlichkeit (Griechenland Bond, Türkai PV )
Bei fast allen Stromanbietern ist Lastschrift Vertragsbestandteil (und die andern sind ja noch schlimmer, weil man rein gar nichts machen kann, wenn man selbst überwiesen hat).
wemu: die Schreiben gingen hoffentlich an den Insolvenzverwalter.
OT: alles, was man direkt an den Verwalter zahlt ist doch sicher, geht also nicht in der Insolvenzmasse unter. Oder irre ich da komplett?
@altegro: Das Schreiben ging an die e:veen energie gG, die ist mein Vertragspartner. Ich habe bis heute keinerlei offizielle Information bekommen das e:veen insolvenz angemeldet hat noch wer der Insolvenzverwalter ist.
Diese Info kommt ausschließlich aus dem Netz.
Wenn die ENBW bei mir letzte Woche nicht die Zähler abgelesen hätte wäre ich nie auf die Idee gekommen ob mit e:veen etwas faul ist. Aber eine Suchanfrage bei google war sofort eindeutig. Der Endkunde soll also solange brav seine Abschläge zahlen bis
alles unbemerkt wieder OK ist, oder bis er von seinem VNB erfährt das er ab sofort in der Grundversorgung ist da der bisherige Stromlieferant keinen Strom mehr liefern kann. Dann noch etwas unternehmen um eventuell zuviel bezahlte Abschläge zurück zu bekommen kann man sich definitiv schenken.
Und die Einnahmen die jetzt direkt an den Insolvenzverwalter gehen gehören unter Garantie zur Insolvenzmasse.
Bin kein Jurist und kenne mich in keinster Weise mit dem Insolvenzrecht aus, aber alles andere wäre vollkommen unlogisch.
Vielleicht gibt es ja unter den Mitlesern jemand der sich in diesem Bereich gut auskennt und es für Laien verständlich erklären kann?
wemu
Ich habe es genauso gemacht.
Ich habe eine Abrechnung mit jetzigen Zählerstand gefordert. Zahlungen werden solange zurückgehalten bis "Guthaben aufgebraucht" ist.
Ich mache mir auch keine Hoffnungen aus einer Insolvenzmasse etwas heraus zu bekommen.
Deshalb nächste Lastschrift am Montag wir wieder eingezogen.
Ich hatte schon genug Probleme mein Guthaben diese Jahr zu bekommen.
Verträge sind auf jeden Fall von beiden Seiten einzuhalten. Das bekommst du aber irgendwann auch mitgeteilt, sowas geht aber nicht von heute auf morgen. In dem Schreiben zur Lastschrift stand dazu nichts? Hat sich das möglicherweise am Postweg gekreuzt?
Wenn die Hauptursache wirklich ein Streit unter den Genossen war und das nicht vorgeschoben ist, sieht es aber möglicherweise gar nicht so schlecht aus.
Mal dumm gefragt, ich habe im vergangenen Abrechnungszeitraum in Summe etwa 10€ weniger an Abschläge bezahlt als die Abschlußrechnung dann ergab . Das haut wohl auch aktuell wieder so hin. Also +-0 kein Guthaben aufgebaut.
Kann eigentlich bei einer Insolvenz meines Anbieters der Grundversorger sich bei mir nochmals die komplette Stromrechnung einvfordern, wenn kmg an wen auch immer seine Rechnung nicht bezahlt? Ich meine falls meine bisherigen (aktuellen) Abschläge nicht weitergeleitet werden? Muss man da was befürchten?
Ansonsten könnte man aktuell das ganze eher entspannt sehen und einfach einen ganz normalen Anbieterwechsel zum Vertragsende machen
Wenn du in die Grundversorgung fällst (weil etwa der VNB deinem bisherigem Versorger gekündigt hat), solltest du das innerhalb weniger Werktage schriftlich haben. Die Zeit bis du dann einen anderen Versorger hast (typisch wenige Wochen), wirst du aber dem Grundversorger zahlen müssen.
Die Alternative wäre ja, daß dir der VNB den Anschluß abklemmt, was der Gesetzgeber aber nicht wollte (und noch teurer wäre - genau genommen nicht das abklemmen, das ist kostenlos aber das neu anklemmen wird berechnet)
ok, meine Frage war aber eher, was mit meinen bisherigen Abschlägen in diesem Jahr passiert, wenn kmg pleite ist. Wenn ich dann in die Grundversorgung falle, muss ich dann befürchten das komplette Jahr an den GV zu zahlen oder erst ab "Übernahme".?
Nein natürlich nicht,... Erst ab Übernahme, oder was meinst du weshalb NETZE-BW die Zähler abliest.
Blöd dran sind nur diejenigen, die ein Riesenguthaben angehäuft haben. Das wird dann in ein paar Jahren mit der ermittelten Quote zurückbezahlt. Die liegt in D glaube ich im Mittel im Prozentbereich... Ich warte heute noch auf Überstundenauszahlungen die ich kurz vor unserer Insolvenz vor 3 Jahren veranlasst hatte.
Und überweist bloss nix mehr an den Verwalter per Lastschrift... Das dient nur dazu das Verfahren und sein Gehalt zu bezahlen und nur falls was übrig ist wird der Geschäftsbetrieb fortgesetzt! (Neu-Schulden darf der nicht machen und die Mitarbeiter bezahlt das Arbeitsamt). Da soll er dann aber bitteschön ne Rechnung für schreiben... Leider wird auf dieser jedoch nicht mit ev. Guthaben verrechnet werden (hat nun nix mehr miteinander zutun).
Ein Kollege hatte damals bei Teldafax Schulden bei denen... Hat er meine ich bis heute nicht bezahlt. Bei so ner Insolvenz kann schon mal was verschludert werden... Der Laden ist ja nicht umsonst pleite gegangen.