Hallo in die Runde,
nach endloser Wartezeit flatterte mir nun ein Vertragsentwurf "Einspeisevertrag" ins Haus, zurückzusenden mit kurzer Frist an den VNB (Enervie vernetzt).
Ich weiss, dass man die Dinger nicht abschliessen muss, ich bin aber grundsätzlich offen eingestellt und will Aufwand vermeiden. Nur... das Ding wirkt wie aus einer anderen Zeit (wegen Copyright und weil nicht im Netz zu finden, stelle ich keinen Scan ein, sondern erwähne die relevanten Passagen):
Da gibt es einen Paragraphen 4, der den Messstellenbetrieb regelt. Inhalt sinngemäß:
4.1 Zweirichtungszähler nötig -> klar
4.2 nur für Grossanlagen
4.3 Preisliste Messstellenbetrieb durch VNB
4.4 Wenn ein Zähler für Bezug und Einspeisung, dann Bezahlung der Messung über Versorger und nicht direkt an VNB -> egal
4.5 Messeinrichtungen sind Eigentum des VNB, Einbaukosten sind zu ersetzen -> Häh?
4.6 Einspeiser kann Zähler prüfen lassen
4.7 VNB muss Zutritt zu Messeinrichtungen gewährt werden
Soweit ich das ganze bislang verstanden hatte, hat man auch als Einspeiser das Recht auf freie Wahl des Messstellenbetreibers. Dieser Vertragsentwurf übergeht das stillschweigend und setzt in 4.5 ("sämtliche vorgenannten Messeinrichtungen sind Eigentum des VNB") den VNB quasi per Vertrag als Messstellenbetreiber ein. Immerhin ist der Vertrag mit Monatsfrist zum Monatsende kündbar, aber es gibt kein Wort in dem Vertrag, das auf alternative Anbieter eingeht.
Meine Fragen:
A: Ist das überhaupt zulässig? Man wird hier ja erheblich in seinen Rechten eingeschränkt. Oder ist das eine Fehlinterpretation meinerseits und die Aussage "sämtliche vorgenannten Messeinrichtungen sind Eigentum des VNB" gilt nur dann, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist? Auf alternative Anbieter wird ja nicht eingegangen. Die ersten Paragraphen hingegen erwähnen nur die Notwendigkeit der Messung, nicht aber, wer das tut.
B: Die Preise erscheinen mir auch etwas seltsam. Sind 35,42 im Jahr für "Bezugs- und Lieferungszähler" angemessen? Ein "Eintarifzähler" würde laut Vertrag 25,68 kosten. Der VNB als Messstellenbetreier hat eine leider unvollständige Preisliste im Netz (https://www.enervie-vernetzt.d…reisblatt_(Stand_17-04-28).pdf), laut derer eine "moderne Messeinrichtung" (eine Richtung) 16,81 kostet (20,00 mit MWSt), zum Zweirichtungszähler steht da nichts. Zusätzlich gibt es noch https://www.enervie-vernetzt.d…ENERVIE_Vernetzt_GmbH.pdf, wo 20,16 für einen Zweirichtungszähler genannt werden. Ich vermute aber, das zuletzt genannte Dokument richtet sich an Versorger, die das Netz nutzen wollen und nicht an Endkunden. Trotzdem erscheinen mir die 25,68 aus dem Vertrag für einen Eintarifzähler nicht zum ersten Dokument passend, was dann auch Zweifel am Preis für den Zweirichtungszähler aufkommen lässt.
C: Verweigerung des Vertrags: Macht ihr das unter Verweis auf das entsprechende Dokument der Clearingstelle oder irgendwie anders, z.B. direkt aus dem EEG? Alternativ überlege ich, dass ich den Vertrag dahingehend ergänze, dass Paragraph 4 mein Recht auf freie Wahl des Messstellenbetreibers unberührt lässt und 4.5 sowie 4.7 entsprechend nur gelten, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist.
Der Rest des Vertrages ist nach meinem Dafürhalten okay, aber im Grunde halt überflüssig.
Viele Grüße,
Jan Richling