Hallo,
nach langem Suchen habe ich zu meiner Frage noch keine passende Antwort gefunden, deshalb hier konkret mein Anliegen:
Ich habe u.a. eine Anlage seit 08/2012 mit Direktverbrauch laufen. 07/2017 wurde nachträglich ein Speicher installiert. Als nachträgliche Investition kann ich den Speicher steuerlich vergessen. Soweit bekannt.
Bei der Eigenverbrauchsberechnung komme ich jetzt ins Straucheln.
Wie muss ich abrechnen?
Jahresproduktion - Einspeisung = Eigenverbrauch. Das wäre der Normalfall.
Kann ich die Strommenge aus dem Speicher (Werte werden erfasst) von der Gesamtproduktion abziehen?
Ich kann ja den Speicher steuerlich nicht verwerten, also müsste der gespeicherte Stromanteil auch aussen vor bleiben.
Oder sehe ich das falsch und muss die gesamte Strommenge inkl. Speicher berücksichtigen.