Bei E.DIS Stand 31.12. ablesen und bis 14.1. online melden.
Abrechnung EEG-Vergütung
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hey leute, alles schön und gut, aber nochmal:
darf der VNB hochrechnen oder nicht ? und wenn ja, wo steht das ?
und vor allem wenn ich ja die Daten - gesetzeskonform - zur verfügung stelle.
es geht mir da nicht nur um das thema abrechnung.
das kann man doch auf genug andere bereiche anwenden, wo viele anlagenbetreiber ständig einknicken, nur um nicht das risiko einzugehen, sich den VNB zu vergraulen. wo leben wir ? in einem rechtsstaat oder doch schon in der Bananenrepublik ?
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Hallo Rolscho.
Viele von uns haben Briefe bekommen und werden gebeten die Daten bitte per Mail, Fax usw. oder online einzugeben.Gerne machen wir das damit unsere Abrechnungen richtig laufen.
Wir kennen Deinen VNB nicht aber wir unseren. Klar läuft nicht immer alles rund. Aber auch dort arbeiten Menschen und man wird sich immer einig.
Ich bin froh nicht in einer Bananenrepublik zu leben und in einem Rechtsstaat. Ich knicke auch nicht ein.
Wenn Du mit Deinen VNB auf Konfrontationskurs gehen möchtest dann mach das. Dann such Dir aber bitte bei Google auch alles selbst zusammen einschließlich der AGBs Deines VNBs. Die kennen wir nicht.
Ich wünsche Dir dennoch ein frohes Fest mit Deiner Familie und das Du HEUTE auf andere Gedanken kommst.
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einschließlich der AGBs Deines VNBs. Die kennen wir nicht.
die sind für diesen Fall auch völlig irrelevant.
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Hallo Rolscho.
Viele von uns haben Briefe bekommen und werden gebeten die Daten bitte per Mail, Fax usw. oder online einzugeben.Gerne machen wir das damit unsere Abrechnungen richtig laufen.
Wir kennen Deinen VNB nicht aber wir unseren. Klar läuft nicht immer alles rund. Aber auch dort arbeiten Menschen und man wird sich immer einig.
Wen meinst du mit Wir ?
und wer ist "man", der/die sich immer einig wird/werden ?
hm, du machst mich neugierig !
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SKANDAL! Es gehen Gerüchte um, VNB oder MSB würde Zählerstände schätzen wenn ihm zum Zeitpunkt der Abrechnung kein realer Stand vorliegt. SKANDAL!
Mal im Ernst, im EEG steht du hast Zeit bis Ende Februar. Das ist eindeutig. Nötigenfalls müsste der VNB seine FREIWILLIG für dich erstellte Gutschrift korrigieren. Teil ihm doch einfach mit, dass er keine Gutschrift für dich erstellen möge weil du eine Rechnung am 28.2. übermitteln möchtest samt Zählerständen.
(Der Sache nach finde ich es aber unangemessen da es den Aufwand beim VNB, den letztlich der Verbraucher bezahlt, ohne Not und ohne Nutzen aufbläht. Ah, da kommt Erinnerung an ein paar Daumen runter, glaub von dir. Aber mei, egal.)
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hi pflanze
ich hab ne simple frage gestellt, auf die offensichtlich nmd. ne antwort weiss.
das kann ich so akzeptieren. schade aber, dass du mein anliegen mit deiner ironie durch den kakao ziehen musst und dann noch irgendwelche sachen dazuerfindest.
ich wiederhole mich gerne: mir gehts nebst meiner konkreten frage um gerechtigkeit. und das was hier im forum diskutiert wird, ist nach meiner meinung die spitze vom eisberg. und oftmals möcht ich gar nicht wissen, was da sonst noch an schindluder (vom VNB, ÜNB, oder sonstigen akteuren) getrieben wird, und den meisten anlagenbertreibern - warum auch immer - egal ist.
sonnige grüsse, roland
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wie gesagt
im EEG steht du hast Zeit bis Ende Februar. Das ist eindeutig.
Auch den Rest bezüglich Schätzung habe ich beantwortet.
Klar ist gegen Unrecht vorzugehen.
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Es ist gängige Praxis bei nicht vorhanden sein von exakten Ablesedaten den Verbrauch an Hand von Vorjahren zu schätzen.
Allerdings nur wenn der Kunde eine Ablesekarte nicht ausfüllt und auch einem Ableser den Zugang zum Zähler verwehrt und dieser auch nicht frei zugänglich im Treppenhaus angebracht ist, darf der Anbieter anhand des geschätzten Stromverbrauchs abrechnen.
Ich gehe mal davon aus, dass das auch auf die Einspeisevergütung zutrifft.
Gruß Andreas
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Hallo Roland,
im EEG steht auch nirgendwo, dass du Gutschriften akzeptieren musst. Das ist schon echt frech von den VNBs, dass sie dir die Möglichkeit nehmen, eigene Rechnungen zu stellen. Ich würde dagegen klagen.
Im Ernst:
In § 71 steht (und darauf wirst du dich bestimmt beziehen wollen):
Zitat1. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung stellen,
2. ..........
Da sind deine Pflichten geregelt.
Da steht jetzt nicht direkt, dass der Netzbetreiber erst seine Jahresabschlussgutschrift erstellen darf, wenn du ihm die Zählerablesung übermittelt hast und zwar genau mit deinen Daten. (Einige Anlagen könnten dann vermutlich nie abgerechnet werden.)
Aber wer weiß.....vielleicht findest du ja einen Richter, der ebenfalls eine PV-Anlage hat und sich auch von seinem bösen Netzbetreiber gegängelt fühlt.
Man kanns auch übertreiben!