Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Festlegung und Gesamtberechnung der Einspeisevergütung bei Anlagenerweiterung.
Anlage 1: 8 kWp mit 12,43Cent Vergütung aus 2015
Angenommen, ich fülle bei dieser Anlage ein paar Lücken auf und baue somit im Juli 2018 1kWp dazu, Anschuss am alten WR. Da seit dem Bau der ersten Anlage mehr als 1 Jahr vergangen ist, ist dies praktisch eine Neuanlage.
Somit Mischvergütung: (8x12,43 + 1x12,2) /9 = 12,40 Cent
Richtig soweit?
Wenn ich jetzt im April 2019 eine weitere Anlage auf dem gleichen Haus mit 7 kWp baue, ist das ja eine Erweiterung des kleinen Zubaus in 2018.
Frage: Was hat das für Auswirkungen auf die Einspeisevergütung, dass das keine separate Anlage ist, sondern "nur" eine Erweiterung? Bekommt man für die 2019er Anlage dann die alte Vergütung von 2018 oder wird trotzdem mit der gerade gültigen Vergütung 2019 gerechnet?
Und nebenbei: Wie entwickelt sich den die Einspeisevergütung in der nächsten Zeit?