Hallo miteinander,
bisher war ich passiver Nutzer des Forums und konnte dank der vielen Forenbeiträge und dem tollen Tool PV-Steuer bisher alle steuerlichen Fragen ganz gut lösen. Nun habe ich meinen ESt-Bescheid für 2017 erhalten, bin etwas ratlos und hoffe, dass mir jemand helfen kann!
Kurz zu den Eckdaten: Meine Frau und ich betreiben als GbR eine PV-Anlage und haben auf die KUR verzichtet. Die Anlage wurde 2017 fertiggestellt und ans Netz angeschlossen. Wie bereits erwähnt, nutze ich PV-Steuer. Dort habe die unentgeltliche Wertabgabe entsprechend der Empfehlungen in der Tabelle berechnet (30,83 ct/kWh) und komme auf 904 Euro, die ich entsprechend in der USt-Erklärung angegeben haben. Als Entnahmewert für den Direktverbrauch habe ich wie empfohlen die Einspreisevergütung (12,3 ct/kWh) angesetzt und komme in der EÜR bei der Sachentnahme Direktverbrauch auf 360,78 Euro. Insgesamt ergibt sich in der EÜR-Berechnung ein Verlust von 442,28 Euro, den ich entsprechend in der EÜR, der GewSt-Erklärung und der Anlage G der ESt-Erklärung eingetragen habe.
Im ESt-Bescheid schreibt das Finanzamt nun:
ZitatDer Gewinn wurde geändert, da die unentgeltliche Wertabgabe in Höhe von 904 Euro als Einnahme anzusetzen ist, vgl. Umsatzsteuererklärung.
Wenn ich etliche Foreneinträge richtig verstanden habe, liegt das Finanzamt hier doch falsch, oder? Oder ist mir ein Fehler unterlaufen?
Falls – wovon ich ausgehe – die Berechnung von PV Steuer korrekt ist und ich keine Übertragungsfehler gemacht habe, das Finanzamt also einer falschen Annahme unterliegt: Wie kann ich begründen, dass für den Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht die 904 Euro Bezugsstrompreis wie in der USt-Erklärung relevant sind, sondern die 360 Euro Einspeisevergütung?