Jup. Wieder was dazu gelernt. (Wobei ich bezweifle, dass ich es jemals anwenden darf. Die letzte EÜR ist bei mir 25 Jahre her).
Wobei beide Beispiele in der Praxis wohl nicht vorkommen dürften..
Wer Dauerfristverlängerung hat, gibt den Dez ohnehin erst im Februar ab - womit sich das ganze Thema erledigt hat.
Und III/JJ wäre allerspätestens in 11/JJ fällig. Da kommt man unter gesunden Verhältnissen auch nicht ins neue Jahr.