Werden von diesem "Rechengenie" SolarLog auch die zu zahlenden Umsatzsteuern auf Eigenverbrauch und Einspeisung berücksichtigt?
Wenn nein, wären die Ergenisse ohnehin für die Tonne, da spielt die fehlende GG dann auch keine Rolle mehr.
Stromkosten - Grundgebühr mit einbeziehen bei den Finanzen
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Ganz zu schweigen von Bonus und Prozent Nachlass auf die gesamte Rechnung
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Zitat von Fritzi1
Werden von diesem "Rechengenie" SolarLog auch die zu zahlenden Umsatzsteuern auf Eigenverbrauch und Einspeisung berücksichtigt?
Wenn nein, wären die Ergenisse ohnehin für die Tonne, da spielt die fehlende GG dann auch keine Rolle mehr.
Typischer Weise trägst Du ja die Werte selbst ein, kannst das also berücksichtigen. Außerdem soll der SL ja keine komplette Vollkostenrechnung machen. Versicherung und der Kram kommt ja auch nicht rein, und das ist gut so.
Es handelt sich immer noch um einen Datenlogger und um kein Finanzverwaltungsgerät.Stefan
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Hallo,
unser Steckdosensozialist Gabriel, hat betrieben, daß der Eigenverbrauch von selbst erzeugeten Strom stärker
versteuert werden muss .
Mit dem Schreiben BFM vom September 2014 wurde beschrieben, daß in den fiktiv angesetzen Preis je kwh
der unentgeldlichen Wertentnahme der Einkaufspeis an zu setzen ist.
Die G.G. soll in diesen Preis -- Achtung !! anteilig !! einfließen .
Die Grundgebühr wird auf dem Stromanschluss berechnet !
Ohne Stromanschluss, ist weder ein Strombezug, aber auch ganz sicher keine Einspeisung möglich !
Also rechne ich meine 80000 kwh Lieferung , und meinen 500 kwh Strom Zugauf+ den EV 4500 aus meiner PV Anlage zusammen ergeben 85000 kwh die teile ich durch die 75,00€ Grundgebühr.
Ergeben 0, 000882 €/kwh
Also zu vernachlässigen ??
Interessant, wird es ja jetzt da die EU die Abgaben auf Eigenverbrauch aus EE Analgen , gekippt hat ??
Ob den Herrn Gabriel, nun wohl die Ohren klingeln ?
Gruß
Fritz