Steuernummer lässt auf sich warten

  • Hallo zusammen!


    Ich habe seit Anfang des Monats eine 6,5 kWp PV-Anlage in Betrieb.
    Alle Anträge wurden gestellt (Unternehmeranmeldung beim Finanzamt, Bundesnetzagentur).


    Jetzt habe ich von meinem örtlichen Finanzamt ein Schreiben bekommen wie bei der Regelunternehmung vorzugehen ist (monatliche UstVA in den ersten beiden Jahren, usw.).
    Da die Unternehmensgründung für den 05.02.2018 festgelegt wurde, sei, laut dem Schreiben, die erste UstVA bis zum 14.03.2018 zu übermitteln.


    Das Bundeszentralregister für Steuern lässt sich aber Zeit mit der Erteilung meiner neuen Steuernummer. Somit konnte ich die Daten auch noch nicht an den Netzbetreiber (Westnetz) übermitteln.


    Wenn die Steuernummer bis zum 14.03.2018 noch nicht bei mir eingetroffen ist, kann ich folgerichtig auch keine UstVA übermitteln. Von Westnetz habe ich natürlich auch noch keine Abrechnung bekommen, da die noch nicht alle Daten von mir haben.


    Soll ich erstmal die Füße still halten und abwarten?


    Vielen Dank im voraus!
    Kai

  • Moin Kai,


    dann nimm doch einfach Deine jetzige Steuernr.!
    Kann eh sein, dass Du diese behältst.
    Aber Feb. kannst ja eh erst ab März melden. Bei Einkünften 'ne Null Meldung - fertig.


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • was auch die Lösung gegenüber Westnetz wäre.


    Und sollte die elektronische Erklärung nicht funktionieren (weil im Steuerkonto das Merkzeichen UST nicht gesetzt ist), dann halt auf Papier abgeben.
    Das es beim FA nicht rund läuft, ändert nichts an Deinen Deklarationspflichten.


    Nur am Rande: Das Bundeszentralregister listet rechtskräftige Verurteilungen auf. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt (glaube ich) die noch ziemlich nutzlose Steueridentifikationsnummer. Die Steuernummer (und um die gehts für Dich) wird vom FA vergeben. Wie / wann die das tun....ist völlig belanglos. Die Erteilung einer anderen Steuernummer (wegen einer geänderten Zuständigkeit innerhalb des Amtes) ist lediglich ein äußeres Anscheinsmerkmal, dass Deine Akte auf dem Teilbezirk angekommen ist und das UST-Kennzeichen eingesteuert wurde.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Zitat von Sammy9578

    Da die Unternehmensgründung für den 05.02.2018 festgelegt wurde, sei, laut dem Schreiben, die erste UstVA bis zum 14.03.2018 zu übermitteln.


    Sehr ungewöhnlich, Voranmeldungen sind immer zum 10. des Folgemonats zu übermitteln. Wegen des Wochenendes komme ich damit maximal auf den 12.03.

    Zitat von kpr

    Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt (glaube ich) die noch ziemlich nutzlose Steueridentifikationsnummer.


    Nicht ganz nutzlos, die IdNr. ist immerhin für die unbedingt notwendige Registrierung beim "OnlineFinanzamt" (formally known as ElsterOnlinePortal) zu gebrauchen :wink: - ohne geht keine UStVA ans OfflineFinanzamt.

  • o.k. kein Widerspruch von mir. Ist nicht meine Praxiswelt. Wird so sein. Macht in meinen Augen sogar Sinn.
    .


    Beim Datum teile ich die Bedenken. Aber wenn das liebe FA das so geschrieben hat, geniesst er Gutglaubensschutz.
    Zumindest droht kein Vierteilen oder Kielholen.

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  • Hallo, dein zuständiges FA vergibt eine neue Steuernummer für dich. Mit Bezug auf diese Steuernummer musst du deine Voranmeldungen beim zuständigen FA einreichen.


    Wenn Du es noch nicht gemacht hast, stelle gleich einen Antrag auf Fristverlängerung, damit Du 1 Monat mehr Zeit hast die jeweilige Voranmeldung zu erledigen. Wichtig ist, das Du auch Voranmeldungen abgeben musst, wenn Du keine Einkünfte hast.


    Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der Umsatzsteuerstelle vom FA anrufen und nachfragen, wie Du das Handhaben sollst. Zumindest die bei mir im FA sind da sehr offen für, dies ist aber vom jeweiligen FA und Mitarbeiter abhängig..


    Die von Dir genannte Umsatzsteuernummer, brauchst Du eigentlich nur, wenn Du außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU, Geschäfte erledigst, mit dieser Nummer kannst Du dann die Umsatzsteuer hier leisten, obwohl Du z.B. eine Leistung aus Frankreich erhalten hast.

    9,18 kW/p auf Wohnhaus, 36 x Simax 255W Module, String A 19 Module, String B 17 Module (Teilschatten), Ausrichtung Azimut +20°, Neigung 40°, SMA STP 9000, OptiTrac deaktiviert, SMA Home Manager, Docker mit Solarview und Sonnenanzeige auf Raspi, Sonnenspeicher 10

  • Logo kannst Du ohne Steuernummer eine UStVA machen.
    Bogen vom FA besorgen, also den echten aus Papier, alles schön eintragen, vielleicht liegt ja auch schon eine Rechnung zur ANlage vor, dann willst Du natürlich auch zeitnah die VSt vom FA zurück haben.


    Steuernummer lässt Du frei, weil Du ja keine hast, PostIt drauf "Steuernummer von Amts wegen ermitteln" eintüten und beim FA in den Postkasten werden. Fertig bist Du.


    https://www.photovoltaikforum.…er-notwendig--t97558.html

  • Zitat

    Die von Dir genannte Umsatzsteuernummer, brauchst Du eigentlich nur, wenn Du außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU, Geschäfte erledigst, mit dieser Nummer kannst Du dann die Umsatzsteuer hier leisten, obwohl Du z.B. eine Leistung aus Frankreich erhalten hast.


    Hier gehts dann wohl um die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
    Die wird - primär - tatsächlich für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe benötigt.


    ABER:
    In Abrechnungsdokumenten ist wahlweise die USt-ID oder die Steuernummer anzugeben.
    Hier kann man aus "gelebten" Datenschutzgründen nur eindringlich raten, eine UST-ID zu beantragen, um die Steuernummer nicht angeben zu müssen. Mit der Steuernummer bringt man jeden Mitarbeiter beim Finanzamt zum plaudern; mit der UST-ID erfährt man nicht mal, ob es Tag oder Nacht ist.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Zitat von Klapke

    Wenn Du es noch nicht gemacht hast, stelle gleich einen Antrag auf Fristverlängerung, damit Du 1 Monat mehr Zeit hast die jeweilige Voranmeldung zu erledigen.


    Zu unterscheiden sind dabei Einzel- und Dauerfristverlängerung: wie der Name es sagt, erstere ist nur für eine Voranmeldung gültig. Letztere muss elektronisch übermittelt werden und das Finanzamt nimmt jedes Jahr eine Sondervorauszahlung als Sicherheit.

  • Zitat von Eisy

    Zu unterscheiden sind dabei Einzel- und Dauerfristverlängerung: wie der Name es sagt, erstere ist nur für eine Voranmeldung gültig. Letztere muss elektronisch übermittelt werden und das Finanzamt nimmt jedes Jahr eine Sondervorauszahlung als Sicherheit.


    Ja, da war ich ungenau. Antrag auf Dauerfristverlängerung. Ich habe den Antrag bei Beantragung mit abgegeben, deswegen war das bei mir noch in Papierform möglich. Als Neuling ist halt die ersten 2 Jahre monatlich eine Anmeldung zu senden. Das mit der Vorauszahlung, kann ich in diesen Zusammenhang nicht verstehen, eventuell auch wieder vom FA und abhängig, ich brauchte das nicht und auch inzwischen, wo ich nur noch eine Jahresabrechnung mache, brauche ich keine Vorauszahlung leisten.

    9,18 kW/p auf Wohnhaus, 36 x Simax 255W Module, String A 19 Module, String B 17 Module (Teilschatten), Ausrichtung Azimut +20°, Neigung 40°, SMA STP 9000, OptiTrac deaktiviert, SMA Home Manager, Docker mit Solarview und Sonnenanzeige auf Raspi, Sonnenspeicher 10