.Der VNB bzw. MSB hat aber Kosten. Nachdem jeder VNB der die Kosten nicht einem Einzelnen verrechnen kann dies auf alle umlegt sollen also alle Kunden deines VNB dafür mitzahlen das du dir eine Balkonanlage leistest?
Für mich sind das Kosten die ich zu tragen habe.
Das Argument ist so nun aber auch nicht richtig.
Die Betriebsgebühr finanziert nicht nur die Ausgaben für das Ablesen sondern auch Wechsel nach Ablauf der Eichfrist und die Abschreibung des Zählers selbst. Die einzigen Mehrkosten durch den Wechsel beim Balkonkraftwerk sind also eine schnellere Abschreibung sowie ggf. ein zusätzlicher Anfahrtweg. Da sich aber zugleich die Betriebsgebühr mehr als verdoppelt, sollte das locker reichen, um eine Finanzierung des Wechsels durch den Nutzer zu erreichen.
Zusätzliche Gebühren zu nehmen ist damit Geldschneiderei und nach Auffassung von Fachjuristen unzulässig. Bis zu einem Musterurteil werden die gierigeren Netzbetreiber aber wohl weiter daran festhalten.