Umzug und eventuelle Teilung einer PV-Anlage

  • Hallo,


    mein Vater betreibt seit Februar 2012 eine 21,2 kwp-Anlage mit 112 Elementen und 2 Wechselrichtern.
    Die Anlage ist auf einer Halle montiert, welche abgerissen werden muss.


    Für uns ergeben sich nun 3 Optionen, wobei mich interessieren würde, wie es sich dann mit der Einspeisevergütung in den 3 Varianten verhält.


    Variante 1:
    Kompletter Verkauf an eine externe Person. Kann der neue Betreiber die Einspeisevergütung mitnehmen?


    Variante 2:
    Kompletter Aufbau der Anlage auf meinem Hausdach, Anlagenbetreiber bleibt mein Vater.
    Nicht ideale Lösung, da ich Platztechnisch an Grenzen komme und die Anlage hier bestimmt 30% Minderertrag bringt.
    Wie verhält es sich hierbei mit der Einspeisevergütung?


    Variante 3:
    Anlage in 2 Teile aufteilen und 56 Elemente bei mir und 56 Elemente bei meinem Vater aufbauen.
    Der Anlagenbetreiber ändert sich für beide Hälften nicht, allerdings zieht die Anlage dann an 2 verschiedene Orte um.
    Wie sieht es hier mit der Einspeisevergütung aus?
    Die Stadtwerke als unser Ansprechpartner sagten uns, dass diese Variante nicht möglich ist unter Beibehalt der Einspeisevergütung. Stimmt das?


    Vielen Dank,
    Thorsten

  • Wie kann ich den Stadtwerken erklären, dass Sie bei Variante 3 im Unrecht sind?
    Gibt es entsprechende Gesetzestexte oder Verweise?


    Danke

  • VDE AR-N 4105, schreib einfach welche WR du hast, dann kann dir hier sicher jemadn sagen, ob man die evtl. updaten kann, wenn sie die Norm derzeit noch nicht erfüllen.


    OT: wenn du Überschußeinspeisung machen willst (imo sehr sinnvoll), wäre es evtl. sinnvoll deine Anlage knapp unter 10kWp zu lassen, damit keine EEG-Umlage für den selbst genutzten Strom anfällt (wobei man da prüfen müßte, ob du auch ohne Erbfall Bestandsschutz hast, falls es schon Überschußeinspeisung ist). 10,6 kWp wäre jedenfalls in dem Fall recht ungeschickt.

  • Es handelt sich um 2 Danfoss TLX10+. Laut Datenblatt erfüllt dieser die Normen VDE 0126-1-1/A1 und VDE-AR-N 4105.


    Die Anlage wird seit 03/2012 mit Überschußeinspeisung genutzt. Die 10kWp-Grenze ist mir neu. Danke für den Hinweis, da werde ich mich mal in Ruhe mit beschäftigen.


    Zur eigentlichen Frage:
    Die Stadtwerke habe ich erneut mit dem sich hier ergebenen Hinweisen kontaktiert. Diese stellen nun bei irgendwelchen Fachanwälten in Berlin eine Anfrage. Auf das Ergebnis bin ich gespannt.


    Danke!