Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Folgende Situation:
Ich besitze Eines Anlage mit 4,16 kWp die 04/2014 als Einspeiseanlage mit Eigenverbrauch in Betrieb genommen wurde.
Wenn ich nun eine neue Einspeiseanlage mit Eigenverbrauch am gleichen Standort dazu baue, werden dann beide Anlagenleistungen aufsummiert um zu entscheiden ob ich über die 10kWp Grenze zur Entrichtung der EEG-Umlage für meinen Eigenverbrauch komme?