Legale Guerilla-Anlage

  • Nach eine Besuch in meiner Halle habe ich einen Kumpel auf den Geschmack gebracht. Er möchte jetzt auf seine Gartenhütte eine kleine Anlage bauen mit ca 10 Modulen.


    Mein Rat war: Kauf Dir günstigst gebauchte Module und einen zugelassenen Wechselrichter und mach zu.


    Pfeif auf's EEG weil die Summer der Aufwände bei so einer Mini Anlage den finanziellen Ertrag übersteigt.


    Wie erklärt er jetzt das ganze dem Netzbetreiber? Muß er eine ganz normale Anmeldung machen?
    Er hat keinen Platz für einen weiteren Zähler! Kann er einfach einen rücklaufgesichterten Zähler beantragen und die paar eingespeisten kWh den Versorger schenken?


    Wenn er extra noch einen Zähler mit Zählerkasten usw usw... dann kann er es vermutlich am besten gleich vergessen :(


    Wie geht man vor wenn man rechtlich sauber bleiben will?

  • Ist doch eine sogenannte rechtliche "Grauzone", sowohl in die graue "legale" als auch in die graue "illegale" Richtung.
    Wer viel fragt...
    Soll er doch mal seinen Netzbetreiber fragen was der so meint wie weiter..., dann ist der auch gleich über geplante Aktionen im Bilde.


    VG:


    Klaus

    "Ich hatte nie zuvor ein Produkt um das ich so betteln musste um es zu bekommen um später so kämpfen zu müssen und alles zu versuchen um es nur behalten zu dürfen"
    Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"

  • Warum keine EEG-Anlage??
    Einen zusätzlichen Zählerplatz braucht man schon lange nicht mehr bei Überschußeinspeisung.
    Nur bei Anlagen über 10kWp (bzw. die VNB wollen ab 7kWp) benötigt man einen Erzeugungszähler.
    Aber dieser muß nicht in den Zählerschrank, sondern kann auch beim WR sitzen.
    Aber bei 10 Modulen ist man hier weit entfernt.

    Inselnetz mit 3x Victron MultiPlus5000, 49kWh-Akku, Insel-BHKW 16kVA, PV 14,1kWp
    1,2 kWp über MPP-Laderegler SIC40
    540 Wp über MPT600-24

    4,62 kWp über 2x MPPT 150/70
    2,7 kWp über SB3000, 2,9 kWp über SB3300, 2,07 kWp über SB1700 jeweils AC-gekoppelt an einem Victron


  • 10 module sind ja nicht mehr ganz so klein!
    ja, anmeldung ist noetig! gibt ja schon genuegend berichte von ueberpruefungen seitens der netzbetreiber z.b. per google maps, das ist ohne nicht "sauber" zu machen!
    wenn die anlage den aktuellen standards entspricht, du einen elektriker findest, der dir die anlage abnimmt, was spricht dann gegen eeg-anmeldung und geldwerte mitnahme der eigespeisten kWh? sollte auch bei gebrauchten modulen gehen!
    zaehler einfach gegen einen zwerichtungszaehler tauschen lassen, braucht nicht mehr platz!

  • EEG geht auch bei gebrauchten Modulen?
    Seit wann? Ich dacht immer das geht gar nicht?


    Wenn dann auch noch ein einfacher Zählertausch reicht...


    Dann wäre das ja prima. Elektriker wäre kein Problem.

  • Bei gebrauchten Modulen gibt's nur den Börsenpreis (um die 3ct/kWh), sofern diese z.B. aus Repowering stammen.
    Aber Restposten gibt's meist auch zu finden. (z.B. bei Secondsol)
    Hab' mir mal schnell für eine kleine 2kWp-Anlage für 30ct/Wp welche geschnappt. Waren 9 230er Monokristaline, ein Lagerüberbestand 1 Jahr alt.

    Inselnetz mit 3x Victron MultiPlus5000, 49kWh-Akku, Insel-BHKW 16kVA, PV 14,1kWp
    1,2 kWp über MPP-Laderegler SIC40
    540 Wp über MPT600-24

    4,62 kWp über 2x MPPT 150/70
    2,7 kWp über SB3000, 2,9 kWp über SB3300, 2,07 kWp über SB1700 jeweils AC-gekoppelt an einem Victron

  • Nein, bei gebrauchten Modulen gibt es keine EEG-Vergütung.
    Zähler tauschen kann auch nicht jeder Elektriker, sondern der muss zugelassen sein, die Zähler zu tauschen. Verplombt werden muss ja auch noch...


    Stefan

  • Zitat von JohnDooe

    EEG geht auch bei gebrauchten Modulen?
    Seit wann? Ich dacht immer das geht gar nicht?


    Wenn dann auch noch ein einfacher Zählertausch reicht...


    Dann wäre das ja prima. Elektriker wäre kein Problem.


    kommt drauf an, wie man gebraucht definiert:
    meiner lesart nach, solange sie noch keine verguetung nach eeg hatten, sind sie als neuanlage anmeldbar! allerding koennte es schwierig sein, ueberhaupt solche zu bekommen, vielleicht von einer insel...
    sollten sie schon mal verguetung gehabt haben und du kannst dies nachweisen, kannst du den alten, uebelicherweise sehr hohen verguetungssatz nutzen!
    in beiden faellen muss die anlage aber den neuesten standards genuegen, hauptsaechlich der WR!

  • Zitat von flosky

    sollten sie schon mal verguetung gehabt haben und du kannst dies nachweisen, kannst du den alten, uebelicherweise sehr hohen verguetungssatz nutzen!


    Nur wenn die alten Module nicht gegen neue getauscht wurden und die Vergütung übertragen wurde. Module günstig zu finden, die Anspruch auf Höhe/alte Einspeisevergütung haben, würde ich wie ein 5er, oder gar 6er im Lotto bezeichnen. Die große Ausnahme...


    Stefan