Hallo zusammen,
ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten in welchem meine Berechnung der unentgeldlichten Wertabgabe korrigiert wurde.
Kurz zum System: 8,64kWp - Anlage SO-Ausrichtung mit Batteriespeicher seit 01.09.2016 in Betrieb.
Nun kann mein System den Eigenverbrauch und den Ertrag messen. Dies ergibt für 2016:
2030 kWh Solarproduktion (DC - Seitig)
1190 kWh Netzeinspeisung (AC)
730 kWh Eigenstrom (AC)
Wenn ich das entsprechend addiere habe ich also einen Wechselverlust und Batterieverlust von 110 kWh.
Nun hat mein Finanzamt einfach folgendes Berechnet:
Jährliche Leistung der Anlage: 8,64 kWp x 1000 kWh = 8640 kWh
zeitanteilig für 2016 (3 Monate) 2160 kWh
- eingespeister Strom 1190 kWh
= selbstverbrauchter Strom 970 kWh * 0,20 = 194 EUR
+ USt (19%) 36,86
Eigenverbrauch brutto 230,86 (Gewinnerhöhung)
Nun ist hier dem FA ein Fehler unterlaufen, es müssten zeitanteilig 4 Monate berechnet werden (Sep, Okt, Nov, Dez), was jedoch für mich erstmal nicht tragisch ist, da dies laut Berechnung FA zu einer Gewinnerhöhung führen würde.
Was mich eigentlich daran stört ist, dass die WR- und Batterieverluste hier nicht einbezogen werden. Dadurch, dass bei mir die Einspeisung und der Eigenverbrauch erfasst werden, wäre es für mich sinnvoller die tatsächlichen Werte anzugeben.
Praktisches Beispiel:
Also selbstverbrauchter Strom 730kWh * 0,20 = 146 EUR + USt (19%) 27,74 = Eigenverbrauch brutto: 173,74 EUR (Gewinnerhöhung)
Die Anlage würde also 57,12EUR weniger Gewinn in 2016 machen. Überschlägig gerechnet würde die Differenz 2017 etwa 155EUR ausmachen
Meine Frage ist nun eigentlich, soll ich das (auch in Hinblick auf die kommenden vollen Jahre) mit einem Einspruch in Frage stellen oder wegen Geringfügigkeit lieber dabei belassen?
Vielleicht habt ihr ähnliche Probleme (in Hinblick auf die Messung von PV Ertrag, Eigenverbrauch und Einspeisung) mit dem Finanzamt, wie habt ihr das gelöst? Einspruch eingelegt?
Grüße, Hanes