Bin kein Rechtsverdreher, aber Möglichkeiten der Erleichterung der Veröffentlichungspflicht sind entweder
§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB im Zusammenhang mit den im ersten Jahresabschluss veröffentlichen Zahlen
oder
ein Zusammenhang mit den zwei UG-Neugründungen in 2017. Hier könnten die Reservierungsanzahlungen und die Crowdfundingsummen "ausgelagert" worden sein. Nur Spekulatius.
Einträge aus dem HR kannst du beispielsweise einsehen unter https://www.unternehmensregister.de/ureg oder https://www.northdata.de
Hier finde ich zu Sono Motors Einträge in 2018 vom 19.01. (UG), 01.02. (GmbH), 08.02. (GmbH), neben den Einträgen aus 2016 und 2017, die du ja schon kennst.